Der Baum liegt.
Wir räumen und dokumentieren.
Fotos vor der Räumung, Schadensakte als PDF, getrennte Kostenaufstellung für Ihre Versicherung. Ihre Meldung geht an den geprüften Partnerbetrieb in Ihrem Gebiet.
Keine Kostenzusage, keine Rechtsauskunft, keine Aussage zur Versicherungsleistung. Sie erhalten eine Vorgangsnummer.
Vier Schritte, in dieser Reihenfolge
- 01
Sichern
Bereich absperren, Abstand halten. Nicht unter hängende Kronenteile treten.
- 02
Fotografieren
Vor jeder Räumung: Gesamtbild, Schadenstelle, betroffenes Eigentum. Diese Bilder tragen die Schadensakte.
- 03
Melden
Kurzformular mit Fotos absenden. Schadensfälle werden vor allen anderen Vorgängen bearbeitet.
- 04
Räumen lassen
Der Partnerbetrieb sichert, zerlegt und transportiert ab. Jede Position landet dokumentiert in Ihrer Baumakte.
Ein PDF, das Ihre Versicherung versteht
Fotodokumentation mit Zeitstempel, Befund des Partnerbetriebs und die dreispaltige Kostenaufstellung. Wir stellen keine Gutachten aus und sagen keine Versicherungsleistung zu. Wir liefern die Unterlagen, mit denen Sie den Schaden melden können.
- Fotostrecke vor und nach der Räumung
- Versicherer, Schadensnummer, Schadenstag und Wetterlage erfasst
- Kosten getrennt nach Gefahrenabwehr, Folgearbeiten und Entsorgung
Die Schadensakte entsteht während der Arbeit und wird mit dem Abschluss sichtbar. Sie öffnen sie unter Ihrer Vorgangsnummer und laden sie als PDF herunter.
Nicht der Ort entscheidet, sondern die Behörde
Jede Adresse gehört zu genau einer Zuständigkeit. Damit stehen Satzung, Antrag und Ansprechstelle fest. Das Partnernetz wächst mit der Nachfrage. Offene Gebiete nehmen Anfragen an, wir setzen die Erwartung ehrlich und sagen keinen Termin zu.
Startgebiet Berlin und Brandenburg
Anordnung folgt der Lage, nicht dem Maßstab
Startgebiet ist Berlin und Brandenburg. „in Aufnahme“ heißt, dass die Partnersuche vorbereitet ist; „offen“ heißt, dass eine Anfrage die Suche auslöst.
Die Verkehrssicherungspflicht liegt beim Eigentümer
Eigentümer tragen die Verkehrssicherungspflicht für ihre Bäume. Die dokumentierte, regelmäßige Kontrolle ist der Nachweis, dass Sie ihr nachgekommen sind. Mit dem Kontrollvertrag Stammkunde prüfen wir jährlich, mit Befundbericht und Maßnahmenplan samt Fristen.
Häufige Fragen nach einem Schaden
Darf ein umgestürzter Baum sofort geräumt werden?
Bei akuter Gefahr ja, denn die Gefahrenabwehr geht vor. Fotografieren Sie vorher, wenn es gefahrlos möglich ist, und melden Sie die Fällung der Behörde nach. Was in Ihrer Gemeinde gilt, zeigt die Regelseite Ihres Gebiets.
Zahlt meine Versicherung die Räumung?
Das entscheidet Ihre Versicherung anhand Ihres Vertrags. Wir sagen keine Leistung zu. Wir liefern die Schadensakte mit Fotodokumentation und getrennter Kostenaufstellung, damit Ihre Meldung vollständig ist.
Der Baum des Nachbarn liegt auf meinem Grundstück — wer beauftragt?
Das ist eine Rechtsfrage zwischen den Eigentümern, die wir nicht beantworten dürfen. Wir dokumentieren die Lage neutral mit Fotos und Befund. Diese Unterlagen helfen beiden Seiten und den Versicherern.
Sie führen einen Baumpflegebetrieb?
Qualifizierte Anfragen mit Fotos und Regelprüfung, Zuteilung nach Postleitzahl, faire Annahmefrist. Wir verlangen Nachweise: Betriebshaftpflicht, FLL-Sachkunde und Seilklettertechnik.
Schaden melden und dokumentieren
Fünf Angaben genügen: Postleitzahl, was betroffen ist, Fotos vor der Räumung und ein Rückrufweg. Schadensfälle werden vor allen anderen Vorgängen bearbeitet.
Sie erhalten sofort eine Vorgangsnummer. Keine Kostenzusage, keine Rechtsauskunft, keine Aussage zur Versicherungsleistung.
Kampagnenseite in der Fassung „Start A · Schaden“. Das verkürzte Meldeformular liegt unter Schaden melden.