Der Abschied
Baumfällung, auch Problem- und Gefahrbaum
Eine Fällung ist der letzte Schritt und in vielen Gemeinden genehmigungspflichtig. Vor der Säge steht deshalb die Prüfung der örtlichen Baumschutzsatzung.
Was dazugehört
- Prüfung der örtlichen Baumschutzsatzung mit Quelle und Stand
- Baumfällantrag und Begleitung des Genehmigungsverfahrens
- Fällung in einem Zug, wo der Platz es hergibt
- Abtragung in Seilklettertechnik oder mit Hebetechnik, wo er es nicht hergibt
- Problem- und Gefahrbaum im beengten Umfeld
- Wurzelstock und Abtransport als Nacharbeit
- Ersatzpflanzung, wenn die Behörde sie anordnet
Wann sie in Frage kommt
- Der Baum ist abgestorben oder nicht mehr zu halten
- Nach Sturm oder Bruch steht die Standsicherheit in Frage
- Ein Bauvorhaben lässt den Standort nicht mehr zu
Was am Ende gemacht wird, entscheidet der Befund am Baum. Pauschale Preise nennen wir nicht; das Angebot erstellt der Partnerbetrieb Ihres Gebiets. Wo eine Genehmigung nötig ist, wird sie vorher geprüft.
Dokumentation gehört zu jedem Auftrag
Jeder Auftrag wird mit Vorher- und Nachher-Fotos dokumentiert: für Sie, für die Baumakte und im Schadensfall für die Versicherung.
Beispieldarstellung. Echte Fotostrecken erscheinen hier, sobald Bildmaterial aus ausgeführten Aufträgen vorliegt.
Was danach in der Baumakte liegt
Fotodokumentation vor und nach der Arbeit, Prüfergebnis zur Satzung, Antrag und Bescheid in der Baumakte.
Weiter in der Leistungskarte
Termin vereinbaren mit dem Baum-Check
Acht kurze Schritte: Ort, Anliegen, Baumdaten, Fotos. Am Ende nennen Sie Ihr Wunschzeitfenster, die Bestätigung folgt nach Prüfung durch den Partnerbetrieb Ihres Gebiets.
Vorgangsnummer sofort. Wann die Rückmeldung kommt, sagen wir erst zu, wenn die Reaktionszeiten festgelegt sind.