Stammkunde:
einmal im Jahr nachgesehen.
Baumkataster mit Baumnummern, jährliche Kontrolle zur Verkehrssicherheit, Befundbericht und Maßnahmenplan mit Fristen. Dokumentiert, was kontrolliert wurde — und wann.
Kein Gutachten, keine Rechtsauskunft, keine Kostenzusage. Die Verkehrssicherungspflicht bleibt beim Eigentümer.
Kontrolliert zu haben, muss belegbar sein
Eigentümer tragen die Verkehrssicherungspflicht für ihre Bäume. Ob ihr genügt wurde, entscheidet sich im Streitfall an Unterlagen: Wann wurde zuletzt hingesehen, von wem, mit welchem Ergebnis, und was ist daraufhin geschehen? Genau diese vier Angaben führt der Kontrollvertrag fort.
- Jeder Baum trägt eine Baumnummer und bleibt darüber wiederauffindbar
- Jede Kontrolle steht mit Datum, Kontrolleur und Ergebnis im Bericht
- Jede Maßnahme trägt eine Stufe und eine Frist — oder sie heißt „beobachten“
- Der Bericht ist ein PDF und lässt sich weitergeben
Vier Schritte, jährlich wiederholt
- 01
Bestand aufnehmen
Jeder Baum bekommt eine Baumnummer, Art, Standort, Stammumfang und Höhe. Das ist das Kataster, und es bleibt bestehen.
- 02
Jährlich kontrollieren
Sichtkontrolle vom Boden je Baum, zum vereinbarten Zeitpunkt. Was auffällt, wird am Baum vermerkt, nicht am Grundstück.
- 03
Befund berichten
Je Baum ein Ergebnis: Verkehrssicherheit gegeben, eingeschränkt oder nicht gegeben, mit Beschreibung des Befunds.
- 04
Maßnahmen mit Frist
Was zu tun ist, steht mit Stufe und Termin im Plan: sofort, kurzfristig, mittelfristig oder beobachten.
Was im Kontrollbericht steht
Drei Teile, in dieser Reihenfolge. Der Bericht zeigt je Baum die jüngste Kontrolle; ältere bleiben im Kataster, damit die Momentaufnahme eine bleibt.
Die Fristen sind Empfehlungen des kontrollierenden Betriebs. Sie ersetzen keine behördliche Anordnung und keine Genehmigung; ob eine Maßnahme genehmigungspflichtig ist, richtet sich nach der örtlichen Baumschutzsatzung. Was dort gilt, zeigt die Regelseite Ihres Gebiets.
Für Verwaltungen, WEG und Kommunen
Wer viele Bäume verantwortet, braucht kein Bündel Einzelberichte, sondern einen Bestand, der fortgeschrieben wird. Das Kataster führt jeden Baum unter seiner Nummer; jede Jahreskontrolle hängt am Baum, nicht am Termin.
Der Bestand geht nicht verloren, wenn ein einzelner Baum nachgepflegt wird: an ihm hängen die Kontrollen der Vorjahre.
Preise nennen wir hier keine
Der Leistungsumfang steht auf dieser Seite, die Konditionen nicht: Sie sind nicht festgelegt, und wir erfinden sie nicht. Über den Baum-Check erreichen Sie den geprüften Partnerbetrieb in Ihrem Gebiet — der macht Ihnen ein Angebot.
Häufige Fragen zum Kontrollvertrag
Ist die Kontrolle ein Baumgutachten?
Nein. Der Kontrollbericht hält eine Sichtkontrolle vom Boden fest. Eine eingehende Untersuchung mit Gerät ist etwas anderes und wird gesondert beauftragt. Wo der Befund dafür Anlass gibt, steht das als Maßnahme im Plan.
Nimmt mir der Vertrag die Verkehrssicherungspflicht ab?
Nein. Die Pflicht bleibt beim Eigentümer. Was der Vertrag liefert, ist die dokumentierte, regelmäßige Kontrolle — der Nachweis, dass kontrolliert wurde, mit Datum, Befund und Maßnahmenplan. Welche Anforderungen im Einzelfall gelten, ist eine Rechtsfrage, die wir nicht beantworten.
Wie oft wird kontrolliert?
Voreingestellt einmal im Jahr. Der Bericht nennt je Baum den Termin der nächsten Kontrolle; steht ein Baum unter Beobachtung, kann er früher liegen. Der Rhythmus wird bei der Aufnahme vereinbart.
Was kostet der Kontrollvertrag?
Dazu steht hier nichts, weil noch nichts feststeht. Wir nennen keine Preise, die wir nicht halten können. Nehmen Sie über den Baum-Check Kontakt auf; der Betrieb in Ihrem Gebiet macht Ihnen ein Angebot.
Bekomme ich den Bericht als Datei?
Ja. Der Kontrollbericht ist ein PDF mit Bestand, Befunden und Maßnahmenplan. Er lässt sich weitergeben — an die Hausverwaltung, den Beirat oder die Kommune.
Kontrollvertrag anfragen
Sagen Sie uns, wo die Bäume stehen und wie viele es ungefähr sind. Den Rest nimmt der Partnerbetrieb bei der Bestandsaufnahme auf.
Sie erhalten eine Vorgangsnummer. Keine Kostenzusage, keine Rechtsauskunft, kein Gutachten.