Für Ihre Bäume haften Sie.
Wir liefern den Nachweis.
Regelmäßige Baumkontrolle mit Befundbericht, Maßnahmenplan mit Fristen und Baumkataster, durchgeführt vom geprüften Partnerbetrieb in Ihrem Gebiet und dokumentiert in Ihrer Baumakte.
Verkehrssicherungspflicht · dokumentierte Vorsorge. Wir erteilen keine Rechtsauskunft.
Ein Rhythmus, drei Zuschnitte
Eigentümer
Ein Grundstück mit wenigen Bäumen. Die jährliche Kontrolle mit Bericht genügt.
Hausverwaltung & WEG
Mehrere Objekte, ein Kataster, ein Ansprechpartner, ein Bericht je Objekt.
Kommune & Gewerbe
Baumbestand mit Kontrollintervallen, Fristen und Nachweisführung.
Stammkunde
Ein Vertrag, ein fester Rhythmus: Bestandsaufnahme ins Baumkataster, jährliche Kontrolle nach FLL-Baumkontrollrichtlinie durch den Partnerbetrieb, Befundbericht als PDF, Maßnahmenplan mit Fristen. Alles liegt in Ihrem Portal, jederzeit abrufbar.
- Nachweis der Verkehrssicherungspflicht, Jahr für Jahr
- Erinnerung an fällige Kontrollen und Fristen
- Maßnahmen direkt beauftragbar, dokumentiert in der Baumakte
Baumkataster, Befundbericht und Maßnahmenplan stehen. Was im Bericht steht, zeigt die Seite zum Kontrollvertrag.
Von der Anfrage zum Jahresrhythmus
- 01
Objekt melden
Adresse, Baumanzahl grob geschätzt, Ansprechpartner. Mehr braucht die Anfrage nicht.
- 02
Angebot erhalten
Der Partnerbetrieb Ihres Gebiets kalkuliert, das Angebot kommt über Ihr Portal.
- 03
Erstkontrolle
Bestandsaufnahme, jeder Baum bekommt eine Nummer im Kataster, Befundbericht folgt als PDF.
- 04
Jahresrhythmus
Wir erinnern, der Partner kontrolliert, Bericht und Fristen liegen anschließend im Portal.
Maßnahmen aus einer Hand, klar benannt
Jede Maßnahme wird vorab gegen die örtliche Baumschutzsatzung geprüft. Wo ein Antrag nötig ist, bereiten wir ihn vor.
Nicht der Ort entscheidet, sondern die Behörde
Jede Adresse gehört zu genau einer Zuständigkeit. Damit stehen Satzung, Antrag und Ansprechstelle fest. Das Partnernetz wächst mit der Nachfrage. Offene Gebiete nehmen Anfragen an, wir setzen die Erwartung ehrlich und sagen keinen Termin zu.
Startgebiet Berlin und Brandenburg
Anordnung folgt der Lage, nicht dem Maßstab
Startgebiet ist Berlin und Brandenburg. „in Aufnahme“ heißt, dass die Partnersuche vorbereitet ist; „offen“ heißt, dass eine Anfrage die Suche auslöst.
Häufige Fragen zur Vorsorge
Wie oft muss ich meine Bäume kontrollieren lassen?
Eine feste gesetzliche Frist gibt es für Privateigentümer nicht. Die Rechtsprechung erwartet eine regelmäßige, dokumentierte Sichtkontrolle, je nach Baum, Alter und Standort meist jährlich. Das Intervall je Baum legt der Befundbericht fest.
Reicht es, wenn ich selbst nach dem Baum schaue?
Eine eigene Sichtkontrolle ist sinnvoll, lässt sich im Streitfall aber schwer nachweisen. Dort zählt die Dokumentation: wer hat wann was mit welchem Befund geprüft. Diese liefert die Regelkontrolle mit Bericht und Fristen.
Was kostet der Kontrollvertrag Stammkunde?
Das hängt von Baumbestand und Objekt ab. Pauschalen nennen wir nicht. Nach Ihrer Anfrage mit Objektangaben und Baumanzahl kalkuliert der Partnerbetrieb, das Angebot kommt über Ihr Portal.
Sturm- und Schadensfälle nehmen wir vorrangig an
Fotos vor der Räumung, Schadensakte als PDF, getrennte Kostenaufstellung für die Versicherung.
Kontrolltermin anfragen
Nennen Sie Objekt, geschätzte Baumanzahl und Wunschzeitfenster. Wir bestätigen den Termin nach Prüfung durch den Partnerbetrieb.
Vorgangsnummer sofort. Preise nennen wir erst, wenn der Partnerbetrieb kalkuliert hat.