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hallo@baum-friseur.de

Baumschutz in Treptow-Köpenick

ungeprüft

Kreis oder kreisfreie Stadt

Prüfstand offen

Die Angaben auf diesem Blatt stammen aus den unten genannten amtlichen Quellen. Sie sind recherchiert, aber nicht fachlich gegengeprüft. Sie ersetzen keine Auskunft der zuständigen Stelle, sind keine Genehmigung und keine Rechtsberatung.

Solange das so ist, bleibt diese Seite aus dem Suchindex.

Ihren Fall im Baum-Check prüfen lassen
JanFebMärAprMaiJunJulAugSepOktNovDezSperrzeit1. März – 30. September
Fällung, äußerer RingPflegeschnitt, innerer RingInnerhalb der Sperrzeit bleibt der schonende Pflegeschnitt möglich, § 39 Abs. 5 Satz 2 BNatSchG.

Wann gearbeitet werden darf

Der Ring zeigt die Sperrzeit nach Bundesrecht. Sie gilt in jeder Gemeinde gleich. Die Satzung vor Ort kann das Fenster weiter einschränken, aber nicht erweitern.

Fällung

genehmigte Maßnahmen in der Regel außerhalb 1. März bis 30. September

Pflegeschnitt

nicht recherchiert

Was für dieses Gebiet gilt

01Zuständige Stelle

Umwelt- und Naturschutzamt des Bezirks

02Ebene

Land Berlin, Baumschutzverordnung, der Bezirk vollzieht

03Rechtsgrundlage

Berliner Baumschutzverordnung vom 11.01.1982, letzte Änderung 11.12.2024

04Ausgenommen

Obstbäume außer Walnuss und Türkischer Baumhasel, Nadelgehölze außer Waldkiefer, Bäume auf Dachgärten, Terrassen und in Pflanzcontainern

05Messregel

mehrstämmig geschützt, wenn ein Stamm 50 cm erreicht, bei tiefem Kronenansatz unmittelbar darunter messen

06Sperrzeit

1. März bis 30. September, § 39 Abs. 5 BNatSchG

07Fällfenster

genehmigte Maßnahmen in der Regel außerhalb 1. März bis 30. September

08Pflegeschnitt

nicht recherchiert

09Antrag und Bearbeitung

amtlich nicht veröffentlicht ◇

10Ersatzpflanzung

Auflagen zu Baumart, Stückzahl und Qualität, § 6 BaumSchVO

11Ausgleichszahlung

nicht recherchiert

12Gefahr im Verzug

unverzüglich schriftlich anzeigen, Fotos und Begründung, § 4 Abs. 5 BaumSchVO

13Bußgeld

§ 9 BaumSchVO in Verbindung mit dem Berliner Naturschutzgesetz, Rahmen ◇

14Gebühr

45 bis 760 Euro, auch die Ablehnung ist gebührenpflichtig

Die sechzehn Arten in diesem Gebiet

„Ausgenommen“ heißt nicht „frei“: das Bundesrecht gilt weiter, und in der Sperrzeit bleibt es bei § 39 BNatSchG.

  • Kiefergeschütztnamentlich erfasst, ab 80 cm Stammumfang
  • Douglasieausgenommenvon der Satzung ausgenommen, § 39 BNatSchG gilt weiter
  • Fichteausgenommenvon der Satzung ausgenommen, § 39 BNatSchG gilt weiter
  • Eichegeschützterfasst ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
  • Buchegeschützterfasst ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
  • Ahorngeschützterfasst ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
  • Lindegeschützterfasst ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
  • Birkegeschützterfasst ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
  • Eschegeschützterfasst ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
  • Kastaniegeschützterfasst ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
  • Robiniegeschützterfasst ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
  • Platanegeschützterfasst ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
  • Pappelgeschützterfasst ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
  • Apfelbaumausgenommenvon der Satzung ausgenommen, § 39 BNatSchG gilt weiter
  • Kirschbaumausgenommenvon der Satzung ausgenommen, § 39 BNatSchG gilt weiter
  • Walnussgeschütztnamentlich erfasst, ab 80 cm Stammumfang

Amt und Verfahren

Fachbereich
Ortsteil wählen, dann stehen Amt, Formular und Durchwahl fest
Antrag bei
Bezirksamt, in dem der Baum steht
Unterlagen
Antrag je Grundstück, Baumart, Stammumfang in 1,30 m, Kronendurchmesser, Begründung, Lageplan, Vollmacht bei Fremdantrag
Anschrift
je Bezirk verschieden, Ortsteil wählen
Telefon
je Bezirk verschieden
E-Post
je Bezirk verschieden
Sprechzeit
je Bezirk verschieden

Antragsformular der Behörde (service.berlin.de)

Was an diesem Datensatz offen ist

  • Die Verordnung gilt landesweit gleich. Bezirksseiten unterscheiden sich nur im Verfahren, nicht in der materiellen Regel.
  • Ortsteil wählen, damit Amt, Formularstandort und Ansprechstelle feststehen.
  • Bußgeldrahmen aus § 9 BaumSchVO und Berliner Naturschutzgesetz abschließend dokumentieren.

Solange hier etwas steht, kann der Datensatz nicht auf „geprüft“ gesetzt werden — das Schema weist ihn sonst ab.

Amtliche Quellen

Erzeugt aus `design/MOL Regelblatt Baumarten.dc.html` durch `apps/web/skripte/regeln-aus-entwurf.mjs`. Änderungen gehören in den Entwurf, nicht in diese Datei.

Untergeordnete Gebiete

Aufgeführt sind nur Gebiete mit eigener Zuständigkeit oder eigener Satzung.

Ohne eigene Satzung gilt die Regel des übergeordneten Gebiets: Berlin.

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Der Baum-Check nimmt Ort, Anliegen und Baumdaten auf und sagt Ihnen, wie es weitergeht. Eine Genehmigung erteilen wir nicht — die entscheidet die zuständige Behörde.

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