Baumschutz in Erkner
ungeprüftGemeinde
Prüfstand offen
Die Angaben auf diesem Blatt stammen aus den unten genannten amtlichen Quellen. Sie sind recherchiert, aber nicht fachlich gegengeprüft. Sie ersetzen keine Auskunft der zuständigen Stelle, sind keine Genehmigung und keine Rechtsberatung.
Solange das so ist, bleibt diese Seite aus dem Suchindex.
Ihren Fall im Baum-Check prüfen lassenWann gearbeitet werden darf
Der Ring zeigt die Sperrzeit nach Bundesrecht. Sie gilt in jeder Gemeinde gleich. Die Satzung vor Ort kann das Fenster weiter einschränken, aber nicht erweitern.
Fällung
nur nach Ausnahme oder Befreiung, § 3 Abs. 2 wiederholt die Sperrzeit
Pflegeschnitt
Kroneneinkürzung und Kappung sind antragspflichtig, § 3
Was für dieses Gebiet gilt
Stadt Erkner
Stadt, eigene Baumschutzsatzung im gesamten Stadtgebiet
Baumschutzsatzung vom 08.12.2025, Amtsblatt 9/2025
Waldflächen, Bäume in Baumschulen und Gärtnereien mit Erwerbszweck
Satzung 2025 nennt keine Sonderregel ◇
1. März bis 30. September, § 39 Abs. 5 BNatSchG
nur nach Ausnahme oder Befreiung, § 3 Abs. 2 wiederholt die Sperrzeit
Kroneneinkürzung und Kappung sind antragspflichtig, § 3
mindestens zwei Wochen laut Serviceseite
gestaffelt, 20 bis 100 cm ein Baum, über 300 cm mindestens vier Laubbäume, § 8
1.000 Euro je nicht pflanzbarem Ersatzbaum, § 9 Abs. 1
unverzüglich anzeigen, Baum 14 Tage bereithalten, Lageplan und Fotos, § 3 Abs. 5
bis 65.000 Euro, § 11 Abs. 2
153,97 Euro je Fällung, 41,05 Euro je weiterer Baum, Besichtigung 90,20 Euro
Die sechzehn Arten in diesem Gebiet
„Ausgenommen“ heißt nicht „frei“: das Bundesrecht gilt weiter, und in der Sperrzeit bleibt es bei § 39 BNatSchG.
Kiefergeschützterfasst ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
Douglasiegeschützterfasst ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
Fichtegeschützterfasst ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
Eichegeschützterfasst ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
Buchegeschützterfasst ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
Ahorngeschützterfasst ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
Lindegeschützterfasst ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
Birkegeschützterfasst ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
Eschegeschützterfasst ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
Kastaniegeschützterfasst ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
Robiniegeschützterfasst ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
Platanegeschützterfasst ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
Pappelgeschützterfasst ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
Apfelbaumgeschützterfasst ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
Kirschbaumgeschützterfasst ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
Walnussgeschützterfasst ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
Amt und Verfahren
- Fachbereich
- Tiefbau und Grünflächen, Baumschutz
- Antrag bei
- Stadt Erkner, Baumschutz
- Unterlagen
- Baumart und Stammumfang, Lageplan, auf Aufforderung Gutachten, Zustimmung des Eigentümers
- Anschrift
- Friedrichstraße 6–8, 15537 Erkner
- Telefon
- 03362 795-135, 03362 795-148
- E-Post
- prochnow@erkner.de
- Sprechzeit
- Termine nach Vereinbarung
Antragsformular der Behörde (www.erkner.de)
Was an diesem Datensatz offen ist
- Widerspruch: die Serviceseite nennt weiterhin 30 cm, die Satzung 2025 nennt 60 cm. Maßgeblich ist die Satzung, schriftliche Bestätigung einholen.
- Mehrstämmigkeit ist in der Satzung 2025 nicht geregelt, Vollzugsauskunft der Stadt anfordern.
- Amtsblätter nach Dezember 2025 auf Änderungssatzungen prüfen.
Solange hier etwas steht, kann der Datensatz nicht auf „geprüft“ gesetzt werden — das Schema weist ihn sonst ab.
Amtliche Quellen
- Amtsblatt Erkner 9/2025 mit Baumschutzsatzung (www.erkner.de)
- Serviceseite Bäume (www.erkner.de)
- Antragsformular, Stand 08/2025 (www.erkner.de)
Erzeugt aus `design/MOL Regelblatt Baumarten.dc.html` durch `apps/web/skripte/regeln-aus-entwurf.mjs`. Änderungen gehören in den Entwurf, nicht in diese Datei.
Ohne eigene Satzung gilt die Regel des übergeordneten Gebiets: Oder-Spree, Brandenburg.
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