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hallo@baum-friseur.de

Baumschutz in Erkner

ungeprüft

Gemeinde

Prüfstand offen

Die Angaben auf diesem Blatt stammen aus den unten genannten amtlichen Quellen. Sie sind recherchiert, aber nicht fachlich gegengeprüft. Sie ersetzen keine Auskunft der zuständigen Stelle, sind keine Genehmigung und keine Rechtsberatung.

Solange das so ist, bleibt diese Seite aus dem Suchindex.

Ihren Fall im Baum-Check prüfen lassen
JanFebMärAprMaiJunJulAugSepOktNovDezSperrzeit1. März – 30. September
Fällung, äußerer RingPflegeschnitt, innerer RingInnerhalb der Sperrzeit bleibt der schonende Pflegeschnitt möglich, § 39 Abs. 5 Satz 2 BNatSchG.

Wann gearbeitet werden darf

Der Ring zeigt die Sperrzeit nach Bundesrecht. Sie gilt in jeder Gemeinde gleich. Die Satzung vor Ort kann das Fenster weiter einschränken, aber nicht erweitern.

Fällung

nur nach Ausnahme oder Befreiung, § 3 Abs. 2 wiederholt die Sperrzeit

Pflegeschnitt

Kroneneinkürzung und Kappung sind antragspflichtig, § 3

Was für dieses Gebiet gilt

01Zuständige Stelle

Stadt Erkner

02Ebene

Stadt, eigene Baumschutzsatzung im gesamten Stadtgebiet

03Rechtsgrundlage

Baumschutzsatzung vom 08.12.2025, Amtsblatt 9/2025

04Ausgenommen

Waldflächen, Bäume in Baumschulen und Gärtnereien mit Erwerbszweck

05Messregel

Satzung 2025 nennt keine Sonderregel ◇

06Sperrzeit

1. März bis 30. September, § 39 Abs. 5 BNatSchG

07Fällfenster

nur nach Ausnahme oder Befreiung, § 3 Abs. 2 wiederholt die Sperrzeit

08Pflegeschnitt

Kroneneinkürzung und Kappung sind antragspflichtig, § 3

09Antrag und Bearbeitung

mindestens zwei Wochen laut Serviceseite

10Ersatzpflanzung

gestaffelt, 20 bis 100 cm ein Baum, über 300 cm mindestens vier Laubbäume, § 8

11Ausgleichszahlung

1.000 Euro je nicht pflanzbarem Ersatzbaum, § 9 Abs. 1

12Gefahr im Verzug

unverzüglich anzeigen, Baum 14 Tage bereithalten, Lageplan und Fotos, § 3 Abs. 5

13Bußgeld

bis 65.000 Euro, § 11 Abs. 2

14Gebühr

153,97 Euro je Fällung, 41,05 Euro je weiterer Baum, Besichtigung 90,20 Euro

Die sechzehn Arten in diesem Gebiet

„Ausgenommen“ heißt nicht „frei“: das Bundesrecht gilt weiter, und in der Sperrzeit bleibt es bei § 39 BNatSchG.

  • Kiefergeschützterfasst ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
  • Douglasiegeschützterfasst ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
  • Fichtegeschützterfasst ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
  • Eichegeschützterfasst ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
  • Buchegeschützterfasst ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
  • Ahorngeschützterfasst ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
  • Lindegeschützterfasst ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
  • Birkegeschützterfasst ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
  • Eschegeschützterfasst ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
  • Kastaniegeschützterfasst ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
  • Robiniegeschützterfasst ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
  • Platanegeschützterfasst ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
  • Pappelgeschützterfasst ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
  • Apfelbaumgeschützterfasst ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
  • Kirschbaumgeschützterfasst ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
  • Walnussgeschützterfasst ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m

Amt und Verfahren

Fachbereich
Tiefbau und Grünflächen, Baumschutz
Antrag bei
Stadt Erkner, Baumschutz
Unterlagen
Baumart und Stammumfang, Lageplan, auf Aufforderung Gutachten, Zustimmung des Eigentümers
Anschrift
Friedrichstraße 6–8, 15537 Erkner
Telefon
03362 795-135, 03362 795-148
E-Post
prochnow@erkner.de
Sprechzeit
Termine nach Vereinbarung

Antragsformular der Behörde (www.erkner.de)

Was an diesem Datensatz offen ist

  • Widerspruch: die Serviceseite nennt weiterhin 30 cm, die Satzung 2025 nennt 60 cm. Maßgeblich ist die Satzung, schriftliche Bestätigung einholen.
  • Mehrstämmigkeit ist in der Satzung 2025 nicht geregelt, Vollzugsauskunft der Stadt anfordern.
  • Amtsblätter nach Dezember 2025 auf Änderungssatzungen prüfen.

Solange hier etwas steht, kann der Datensatz nicht auf „geprüft“ gesetzt werden — das Schema weist ihn sonst ab.

Amtliche Quellen

Erzeugt aus `design/MOL Regelblatt Baumarten.dc.html` durch `apps/web/skripte/regeln-aus-entwurf.mjs`. Änderungen gehören in den Entwurf, nicht in diese Datei.

Ohne eigene Satzung gilt die Regel des übergeordneten Gebiets: Oder-Spree, Brandenburg.

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Der Baum-Check nimmt Ort, Anliegen und Baumdaten auf und sagt Ihnen, wie es weitergeht. Eine Genehmigung erteilen wir nicht — die entscheidet die zuständige Behörde.

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