Baumschutz in Grünheide (Mark)
ungeprüftGemeinde
Prüfstand offen
Die Angaben auf diesem Blatt stammen aus den unten genannten amtlichen Quellen. Sie sind recherchiert, aber nicht fachlich gegengeprüft. Sie ersetzen keine Auskunft der zuständigen Stelle, sind keine Genehmigung und keine Rechtsberatung.
Solange das so ist, bleibt diese Seite aus dem Suchindex.
Ihren Fall im Baum-Check prüfen lassenWann gearbeitet werden darf
Der Ring zeigt die Sperrzeit nach Bundesrecht. Sie gilt in jeder Gemeinde gleich. Die Satzung vor Ort kann das Fenster weiter einschränken, aber nicht erweitern.
Fällung
Genehmigung der Gemeinde nach § 5 Abs. 1, Bundesrecht zusätzlich
Pflegeschnitt
wesentliche Veränderung des Aufbaus genehmigungspflichtig, § 3 Abs. 1 und 2
Was für dieses Gebiet gilt
Gemeinde Grünheide (Mark)
Gemeinde, eigene Baumschutzsatzung im Innenbereich
Baumschutzsatzung, Lesefassung vom 28.02.2020
Obstbäume als Nieder- oder Halbstamm, Wald nach Landeswaldgesetz, Bäume in Baumschulen und Gärtnereien
mehrstämmig geschützt, wenn ein Stamm über 50 cm hat, § 2 Abs. 2 c
1. März bis 30. September, § 39 Abs. 5 BNatSchG
Genehmigung der Gemeinde nach § 5 Abs. 1, Bundesrecht zusätzlich
wesentliche Veränderung des Aufbaus genehmigungspflichtig, § 3 Abs. 1 und 2
nicht recherchiert
gestaffelt nach Stammumfang, bis unter 80 cm ein Baum, je weitere 60 cm ein zusätzlicher Baum, § 7
350 Euro je nicht pflanzbarem Ersatzbaum, fällig zwei Wochen nach Bescheid, § 8
unverzüglich anzeigen, Baum zehn Tage bereithalten, § 3 Abs. 4
bis 10.000 Euro, bei § 9 Abs. 1 a bis 50.000 Euro
nicht recherchiert
Die sechzehn Arten in diesem Gebiet
„Ausgenommen“ heißt nicht „frei“: das Bundesrecht gilt weiter, und in der Sperrzeit bleibt es bei § 39 BNatSchG.
Kiefergeschützterfasst ab 90 cm Stammumfang, eigene Schwelle für Kiefern und Fichten
Douglasiegeschützterfasst ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
Fichtegeschützterfasst ab 90 cm Stammumfang, eigene Schwelle für Kiefern und Fichten
Eichegeschützterfasst ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
Buchegeschützterfasst ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
Ahorngeschützterfasst ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
Lindegeschützterfasst ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
Birkegeschützterfasst ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
Eschegeschützterfasst ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
Kastaniegeschützterfasst ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
Robiniegeschützterfasst ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
Platanegeschützterfasst ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
Pappelgeschützterfasst ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
ApfelbaumoffenHochstamm ab 60 cm erfasst, Nieder- und Halbstamm ausgenommen
KirschbaumoffenHochstamm ab 60 cm erfasst, Nieder- und Halbstamm ausgenommen
Walnussgeschützterfasst ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
Amt und Verfahren
- Fachbereich
- Ortsteile Hangelsberg, Kagel, Kienbaum, Mönchwinkel, Spreeau
- Antrag bei
- Gemeinde Grünheide (Mark)
- Unterlagen
- Begründung, Bestandsplan mit Fotos, bei Bauvorhaben Standort, Art, Stammumfang und Kronendurchmesser
- Anschrift
- Am Marktplatz 1, 15537 Grünheide (Mark)
- Telefon
- 03362 5088-0
- E-Post
- nicht recherchiert
- Sprechzeit
- Di 9–12 und 13–18 Uhr, Do 9–12 und 13–15 Uhr, Fr 9–12 Uhr
Was an diesem Datensatz offen ist
- Fachbereich und Funktionspostfach bei der Gemeinde erfragen, Formular ist nicht veröffentlicht.
- Gebühr, Bearbeitungsfrist und Änderungen seit 2020 anfordern.
- Alleen: § 17 BbgNatSchAG bleibt anwendbar, Zuständigkeit je Straßenabschnitt klären.
Solange hier etwas steht, kann der Datensatz nicht auf „geprüft“ gesetzt werden — das Schema weist ihn sonst ab.
Amtliche Quellen
- Baumschutzsatzung Grünheide, Lesefassung (daten.verwaltungsportal.de)
- Ortsrecht Baumschutzsatzung (www.gruenheide-mark.de)
- § 39 BNatSchG (www.gesetze-im-internet.de)
Erzeugt aus `design/MOL Regelblatt Baumarten.dc.html` durch `apps/web/skripte/regeln-aus-entwurf.mjs`. Änderungen gehören in den Entwurf, nicht in diese Datei.
Ohne eigene Satzung gilt die Regel des übergeordneten Gebiets: Oder-Spree, Brandenburg.
Ihren Fall prüfen lassen
Der Baum-Check nimmt Ort, Anliegen und Baumdaten auf und sagt Ihnen, wie es weitergeht. Eine Genehmigung erteilen wir nicht — die entscheidet die zuständige Behörde.
Zum Baum-Check