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hallo@baum-friseur.de

Baumschutz in Grünheide (Mark)

ungeprüft

Gemeinde

Prüfstand offen

Die Angaben auf diesem Blatt stammen aus den unten genannten amtlichen Quellen. Sie sind recherchiert, aber nicht fachlich gegengeprüft. Sie ersetzen keine Auskunft der zuständigen Stelle, sind keine Genehmigung und keine Rechtsberatung.

Solange das so ist, bleibt diese Seite aus dem Suchindex.

Ihren Fall im Baum-Check prüfen lassen
JanFebMärAprMaiJunJulAugSepOktNovDezSperrzeit1. März – 30. September
Fällung, äußerer RingPflegeschnitt, innerer RingInnerhalb der Sperrzeit bleibt der schonende Pflegeschnitt möglich, § 39 Abs. 5 Satz 2 BNatSchG.

Wann gearbeitet werden darf

Der Ring zeigt die Sperrzeit nach Bundesrecht. Sie gilt in jeder Gemeinde gleich. Die Satzung vor Ort kann das Fenster weiter einschränken, aber nicht erweitern.

Fällung

Genehmigung der Gemeinde nach § 5 Abs. 1, Bundesrecht zusätzlich

Pflegeschnitt

wesentliche Veränderung des Aufbaus genehmigungspflichtig, § 3 Abs. 1 und 2

Was für dieses Gebiet gilt

01Zuständige Stelle

Gemeinde Grünheide (Mark)

02Ebene

Gemeinde, eigene Baumschutzsatzung im Innenbereich

03Rechtsgrundlage

Baumschutzsatzung, Lesefassung vom 28.02.2020

04Ausgenommen

Obstbäume als Nieder- oder Halbstamm, Wald nach Landeswaldgesetz, Bäume in Baumschulen und Gärtnereien

05Messregel

mehrstämmig geschützt, wenn ein Stamm über 50 cm hat, § 2 Abs. 2 c

06Sperrzeit

1. März bis 30. September, § 39 Abs. 5 BNatSchG

07Fällfenster

Genehmigung der Gemeinde nach § 5 Abs. 1, Bundesrecht zusätzlich

08Pflegeschnitt

wesentliche Veränderung des Aufbaus genehmigungspflichtig, § 3 Abs. 1 und 2

09Antrag und Bearbeitung

nicht recherchiert

10Ersatzpflanzung

gestaffelt nach Stammumfang, bis unter 80 cm ein Baum, je weitere 60 cm ein zusätzlicher Baum, § 7

11Ausgleichszahlung

350 Euro je nicht pflanzbarem Ersatzbaum, fällig zwei Wochen nach Bescheid, § 8

12Gefahr im Verzug

unverzüglich anzeigen, Baum zehn Tage bereithalten, § 3 Abs. 4

13Bußgeld

bis 10.000 Euro, bei § 9 Abs. 1 a bis 50.000 Euro

14Gebühr

nicht recherchiert

Die sechzehn Arten in diesem Gebiet

„Ausgenommen“ heißt nicht „frei“: das Bundesrecht gilt weiter, und in der Sperrzeit bleibt es bei § 39 BNatSchG.

  • Kiefergeschützterfasst ab 90 cm Stammumfang, eigene Schwelle für Kiefern und Fichten
  • Douglasiegeschützterfasst ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
  • Fichtegeschützterfasst ab 90 cm Stammumfang, eigene Schwelle für Kiefern und Fichten
  • Eichegeschützterfasst ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
  • Buchegeschützterfasst ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
  • Ahorngeschützterfasst ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
  • Lindegeschützterfasst ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
  • Birkegeschützterfasst ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
  • Eschegeschützterfasst ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
  • Kastaniegeschützterfasst ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
  • Robiniegeschützterfasst ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
  • Platanegeschützterfasst ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
  • Pappelgeschützterfasst ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
  • ApfelbaumoffenHochstamm ab 60 cm erfasst, Nieder- und Halbstamm ausgenommen
  • KirschbaumoffenHochstamm ab 60 cm erfasst, Nieder- und Halbstamm ausgenommen
  • Walnussgeschützterfasst ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m

Amt und Verfahren

Fachbereich
Ortsteile Hangelsberg, Kagel, Kienbaum, Mönchwinkel, Spreeau
Antrag bei
Gemeinde Grünheide (Mark)
Unterlagen
Begründung, Bestandsplan mit Fotos, bei Bauvorhaben Standort, Art, Stammumfang und Kronendurchmesser
Anschrift
Am Marktplatz 1, 15537 Grünheide (Mark)
Telefon
03362 5088-0
E-Post
nicht recherchiert
Sprechzeit
Di 9–12 und 13–18 Uhr, Do 9–12 und 13–15 Uhr, Fr 9–12 Uhr

Was an diesem Datensatz offen ist

  • Fachbereich und Funktionspostfach bei der Gemeinde erfragen, Formular ist nicht veröffentlicht.
  • Gebühr, Bearbeitungsfrist und Änderungen seit 2020 anfordern.
  • Alleen: § 17 BbgNatSchAG bleibt anwendbar, Zuständigkeit je Straßenabschnitt klären.

Solange hier etwas steht, kann der Datensatz nicht auf „geprüft“ gesetzt werden — das Schema weist ihn sonst ab.

Amtliche Quellen

Erzeugt aus `design/MOL Regelblatt Baumarten.dc.html` durch `apps/web/skripte/regeln-aus-entwurf.mjs`. Änderungen gehören in den Entwurf, nicht in diese Datei.

Ohne eigene Satzung gilt die Regel des übergeordneten Gebiets: Oder-Spree, Brandenburg.

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Der Baum-Check nimmt Ort, Anliegen und Baumdaten auf und sagt Ihnen, wie es weitergeht. Eine Genehmigung erteilen wir nicht — die entscheidet die zuständige Behörde.

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