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Baumschutz in Kaulsdorf

ungeprüft

Gemeinde

Prüfstand offen

Die Angaben auf diesem Blatt stammen aus den unten genannten amtlichen Quellen. Sie sind recherchiert, aber nicht fachlich gegengeprüft. Sie ersetzen keine Auskunft der zuständigen Stelle, sind keine Genehmigung und keine Rechtsberatung.

Solange das so ist, bleibt diese Seite aus dem Suchindex.

Ihren Fall im Baum-Check prüfen lassen
JanFebMärAprMaiJunJulAugSepOktNovDezSperrzeit1. März – 30. September
Fällung, äußerer RingPflegeschnitt, innerer RingInnerhalb der Sperrzeit bleibt der schonende Pflegeschnitt möglich, § 39 Abs. 5 Satz 2 BNatSchG.

Wann gearbeitet werden darf

Der Ring zeigt die Sperrzeit nach Bundesrecht. Sie gilt in jeder Gemeinde gleich. Die Satzung vor Ort kann das Fenster weiter einschränken, aber nicht erweitern.

Fällung

genehmigte Maßnahmen in der Regel außerhalb 1. März bis 30. September

Pflegeschnitt

fachgerechtes Entfernen von Ästen bis 15 cm Umfang in den beschriebenen Pflegefällen genehmigungsfrei, stärkere Eingriffe vorher beantragen

Was für dieses Gebiet gilt

01Zuständige Stelle

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf, Umwelt- und Naturschutzamt

02Ebene

Land Berlin, Baumschutzverordnung, der Bezirk vollzieht

03Rechtsgrundlage

Berliner Baumschutzverordnung vom 11.01.1982, letzte Änderung 11.12.2024

04Ausgenommen

Obstbäume außer Walnuss und Türkischer Baumhasel, Nadelgehölze außer Waldkiefer, Bäume auf Dachgärten, Terrassen und in Pflanzcontainern

05Messregel

mehrstämmig geschützt, wenn ein Stamm 50 cm erreicht, bei tiefem Kronenansatz unmittelbar darunter messen

06Sperrzeit

1. März bis 30. September, § 39 Abs. 5 BNatSchG

07Fällfenster

genehmigte Maßnahmen in der Regel außerhalb 1. März bis 30. September

08Pflegeschnitt

fachgerechtes Entfernen von Ästen bis 15 cm Umfang in den beschriebenen Pflegefällen genehmigungsfrei, stärkere Eingriffe vorher beantragen

09Antrag und Bearbeitung

amtlich nicht veröffentlicht ◇

10Ersatzpflanzung

Auflagen zu Baumart, Stückzahl und Qualität, § 6 BaumSchVO

11Ausgleichszahlung

ökologischer Ausgleich, Höhe im Einzelfall im Bescheid, § 6 BaumSchVO

12Gefahr im Verzug

unverzüglich schriftlich anzeigen, Fotos und Begründung, § 4 Abs. 5 BaumSchVO

13Bußgeld

§ 9 BaumSchVO in Verbindung mit dem Berliner Naturschutzgesetz, Rahmen ◇

14Gebühr

45 bis 760 Euro, auch die Ablehnung ist gebührenpflichtig

Die sechzehn Arten in diesem Gebiet

„Ausgenommen“ heißt nicht „frei“: das Bundesrecht gilt weiter, und in der Sperrzeit bleibt es bei § 39 BNatSchG.

  • Kiefergeschütztnamentlich erfasst, ab 80 cm Stammumfang
  • Douglasieausgenommenvon der Satzung ausgenommen, § 39 BNatSchG gilt weiter
  • Fichteausgenommenvon der Satzung ausgenommen, § 39 BNatSchG gilt weiter
  • Eichegeschützterfasst ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
  • Buchegeschützterfasst ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
  • Ahorngeschützterfasst ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
  • Lindegeschützterfasst ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
  • Birkegeschützterfasst ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
  • Eschegeschützterfasst ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
  • Kastaniegeschützterfasst ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
  • Robiniegeschützterfasst ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
  • Platanegeschützterfasst ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
  • Pappelgeschützterfasst ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
  • Apfelbaumausgenommenvon der Satzung ausgenommen, § 39 BNatSchG gilt weiter
  • Kirschbaumausgenommenvon der Satzung ausgenommen, § 39 BNatSchG gilt weiter
  • Walnussgeschütztnamentlich erfasst, ab 80 cm Stammumfang

Amt und Verfahren

Fachbereich
Naturschutz, Sachgebiet Baumschutz, Ortsteil Kaulsdorf
Antrag bei
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf, Sachgebiet Baumschutz
Unterlagen
Antrag je Grundstück, Baumart, Stammumfang in 1,30 m, Kronendurchmesser, Begründung, Lageplan, Vollmacht bei Fremdantrag
Anschrift
Alte Rhinstraße 4, 12681 Berlin
Telefon
030 90293-6701
E-Post
unb@ba-mh.berlin.de
Sprechzeit
Telefon Di 9–12 Uhr, Do 16–18 Uhr, Termine nach Absprache

Antragsformular der Behörde (service.berlin.de)

Was an diesem Datensatz offen ist

  • Bußgeldrahmen aus § 9 BaumSchVO und Berliner Naturschutzgesetz abschließend dokumentieren.
  • Bearbeitungsdauer beim Sachgebiet Baumschutz erfragen, amtlich nicht veröffentlicht.
  • Je Grundstück Wald, Schutzgebiet, Naturdenkmal, Grünanlage und Straßenland im Geoportal prüfen. Straßenbäume liegen beim Straßen- und Grünflächenamt.
  • Der 15-cm-Hinweis gilt nur für die beschriebenen Pflegefälle, nicht als allgemeine Freigabe für Kronenrückschnitte.

Solange hier etwas steht, kann der Datensatz nicht auf „geprüft“ gesetzt werden — das Schema weist ihn sonst ab.

Amtliche Quellen

Erzeugt aus `design/MOL Regelblatt Baumarten.dc.html` durch `apps/web/skripte/regeln-aus-entwurf.mjs`. Änderungen gehören in den Entwurf, nicht in diese Datei.

Ohne eigene Satzung gilt die Regel des übergeordneten Gebiets: Marzahn-Hellersdorf, Berlin.

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Der Baum-Check nimmt Ort, Anliegen und Baumdaten auf und sagt Ihnen, wie es weitergeht. Eine Genehmigung erteilen wir nicht — die entscheidet die zuständige Behörde.

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