Baumschutz in Marzahn-Hellersdorf
ungeprüftKreis oder kreisfreie Stadt
Prüfstand offen
Die Angaben auf diesem Blatt stammen aus den unten genannten amtlichen Quellen. Sie sind recherchiert, aber nicht fachlich gegengeprüft. Sie ersetzen keine Auskunft der zuständigen Stelle, sind keine Genehmigung und keine Rechtsberatung.
Solange das so ist, bleibt diese Seite aus dem Suchindex.
Ihren Fall im Baum-Check prüfen lassenWann gearbeitet werden darf
Der Ring zeigt die Sperrzeit nach Bundesrecht. Sie gilt in jeder Gemeinde gleich. Die Satzung vor Ort kann das Fenster weiter einschränken, aber nicht erweitern.
Fällung
genehmigte Maßnahmen in der Regel außerhalb 1. März bis 30. September
Pflegeschnitt
nicht recherchiert
Was für dieses Gebiet gilt
Umwelt- und Naturschutzamt des Bezirks
Land Berlin, Baumschutzverordnung, der Bezirk vollzieht
Berliner Baumschutzverordnung vom 11.01.1982, letzte Änderung 11.12.2024
Obstbäume außer Walnuss und Türkischer Baumhasel, Nadelgehölze außer Waldkiefer, Bäume auf Dachgärten, Terrassen und in Pflanzcontainern
mehrstämmig geschützt, wenn ein Stamm 50 cm erreicht, bei tiefem Kronenansatz unmittelbar darunter messen
1. März bis 30. September, § 39 Abs. 5 BNatSchG
genehmigte Maßnahmen in der Regel außerhalb 1. März bis 30. September
nicht recherchiert
amtlich nicht veröffentlicht ◇
Auflagen zu Baumart, Stückzahl und Qualität, § 6 BaumSchVO
nicht recherchiert
unverzüglich schriftlich anzeigen, Fotos und Begründung, § 4 Abs. 5 BaumSchVO
§ 9 BaumSchVO in Verbindung mit dem Berliner Naturschutzgesetz, Rahmen ◇
45 bis 760 Euro, auch die Ablehnung ist gebührenpflichtig
Die sechzehn Arten in diesem Gebiet
„Ausgenommen“ heißt nicht „frei“: das Bundesrecht gilt weiter, und in der Sperrzeit bleibt es bei § 39 BNatSchG.
Kiefergeschütztnamentlich erfasst, ab 80 cm Stammumfang
Douglasieausgenommenvon der Satzung ausgenommen, § 39 BNatSchG gilt weiter
Fichteausgenommenvon der Satzung ausgenommen, § 39 BNatSchG gilt weiter
Eichegeschützterfasst ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
Buchegeschützterfasst ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
Ahorngeschützterfasst ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
Lindegeschützterfasst ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
Birkegeschützterfasst ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
Eschegeschützterfasst ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
Kastaniegeschützterfasst ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
Robiniegeschützterfasst ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
Platanegeschützterfasst ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
Pappelgeschützterfasst ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
Apfelbaumausgenommenvon der Satzung ausgenommen, § 39 BNatSchG gilt weiter
Kirschbaumausgenommenvon der Satzung ausgenommen, § 39 BNatSchG gilt weiter
Walnussgeschütztnamentlich erfasst, ab 80 cm Stammumfang
Amt und Verfahren
- Fachbereich
- Ortsteil wählen, dann stehen Amt, Formular und Durchwahl fest
- Antrag bei
- Bezirksamt, in dem der Baum steht
- Unterlagen
- Antrag je Grundstück, Baumart, Stammumfang in 1,30 m, Kronendurchmesser, Begründung, Lageplan, Vollmacht bei Fremdantrag
- Anschrift
- je Bezirk verschieden, Ortsteil wählen
- Telefon
- je Bezirk verschieden
- E-Post
- je Bezirk verschieden
- Sprechzeit
- je Bezirk verschieden
Antragsformular der Behörde (service.berlin.de)
Was an diesem Datensatz offen ist
- Die Verordnung gilt landesweit gleich. Bezirksseiten unterscheiden sich nur im Verfahren, nicht in der materiellen Regel.
- Ortsteil wählen, damit Amt, Formularstandort und Ansprechstelle feststehen.
- Bußgeldrahmen aus § 9 BaumSchVO und Berliner Naturschutzgesetz abschließend dokumentieren.
Solange hier etwas steht, kann der Datensatz nicht auf „geprüft“ gesetzt werden — das Schema weist ihn sonst ab.
Amtliche Quellen
- Baumschutzverordnung, Gesamtausgabe (gesetze.berlin.de)
- Baumschutz, Ausnahmegenehmigung beantragen (service.berlin.de)
- Baumschutz, Senatsverwaltung (www.berlin.de)
Erzeugt aus `design/MOL Regelblatt Baumarten.dc.html` durch `apps/web/skripte/regeln-aus-entwurf.mjs`. Änderungen gehören in den Entwurf, nicht in diese Datei.
Untergeordnete Gebiete
Aufgeführt sind nur Gebiete mit eigener Zuständigkeit oder eigener Satzung.
- Hellersdorfungeprüft
- Kaulsdorfungeprüft
- Mahlsdorfungeprüft
Ohne eigene Satzung gilt die Regel des übergeordneten Gebiets: Berlin.
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Der Baum-Check nimmt Ort, Anliegen und Baumdaten auf und sagt Ihnen, wie es weitergeht. Eine Genehmigung erteilen wir nicht — die entscheidet die zuständige Behörde.
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