Baumschutz in Mahlsdorf
ungeprüftGemeinde
Prüfstand offen
Die Angaben auf diesem Blatt stammen aus den unten genannten amtlichen Quellen. Sie sind recherchiert, aber nicht fachlich gegengeprüft. Sie ersetzen keine Auskunft der zuständigen Stelle, sind keine Genehmigung und keine Rechtsberatung.
Solange das so ist, bleibt diese Seite aus dem Suchindex.
Ihren Fall im Baum-Check prüfen lassenWann gearbeitet werden darf
Der Ring zeigt die Sperrzeit nach Bundesrecht. Sie gilt in jeder Gemeinde gleich. Die Satzung vor Ort kann das Fenster weiter einschränken, aber nicht erweitern.
Fällung
genehmigte Maßnahmen in der Regel außerhalb 1. März bis 30. September
Pflegeschnitt
fachgerechtes Entfernen von Ästen bis 15 cm Umfang in den beschriebenen Pflegefällen genehmigungsfrei, stärkere Eingriffe vorher beantragen
Was für dieses Gebiet gilt
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf, Umwelt- und Naturschutzamt
Land Berlin, Baumschutzverordnung, der Bezirk vollzieht
Berliner Baumschutzverordnung vom 11.01.1982, letzte Änderung 11.12.2024
Obstbäume außer Walnuss und Türkischer Baumhasel, Nadelgehölze außer Waldkiefer, Bäume auf Dachgärten, Terrassen und in Pflanzcontainern
mehrstämmig geschützt, wenn ein Stamm 50 cm erreicht, bei tiefem Kronenansatz unmittelbar darunter messen
1. März bis 30. September, § 39 Abs. 5 BNatSchG
genehmigte Maßnahmen in der Regel außerhalb 1. März bis 30. September
fachgerechtes Entfernen von Ästen bis 15 cm Umfang in den beschriebenen Pflegefällen genehmigungsfrei, stärkere Eingriffe vorher beantragen
amtlich nicht veröffentlicht ◇
Auflagen zu Baumart, Stückzahl und Qualität, § 6 BaumSchVO
ökologischer Ausgleich, Höhe im Einzelfall im Bescheid, § 6 BaumSchVO
unverzüglich schriftlich anzeigen, Fotos und Begründung, § 4 Abs. 5 BaumSchVO
§ 9 BaumSchVO in Verbindung mit dem Berliner Naturschutzgesetz, Rahmen ◇
45 bis 760 Euro, auch die Ablehnung ist gebührenpflichtig
Die sechzehn Arten in diesem Gebiet
„Ausgenommen“ heißt nicht „frei“: das Bundesrecht gilt weiter, und in der Sperrzeit bleibt es bei § 39 BNatSchG.
Kiefergeschütztnamentlich erfasst, ab 80 cm Stammumfang
Douglasieausgenommenvon der Satzung ausgenommen, § 39 BNatSchG gilt weiter
Fichteausgenommenvon der Satzung ausgenommen, § 39 BNatSchG gilt weiter
Eichegeschützterfasst ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
Buchegeschützterfasst ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
Ahorngeschützterfasst ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
Lindegeschützterfasst ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
Birkegeschützterfasst ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
Eschegeschützterfasst ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
Kastaniegeschützterfasst ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
Robiniegeschützterfasst ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
Platanegeschützterfasst ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
Pappelgeschützterfasst ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
Apfelbaumausgenommenvon der Satzung ausgenommen, § 39 BNatSchG gilt weiter
Kirschbaumausgenommenvon der Satzung ausgenommen, § 39 BNatSchG gilt weiter
Walnussgeschütztnamentlich erfasst, ab 80 cm Stammumfang
Amt und Verfahren
- Fachbereich
- Naturschutz, Sachgebiet Baumschutz, Ortsteil Mahlsdorf
- Antrag bei
- Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf, Sachgebiet Baumschutz
- Unterlagen
- Antrag je Grundstück, Baumart, Stammumfang in 1,30 m, Kronendurchmesser, Begründung, Lageplan, Vollmacht bei Fremdantrag
- Anschrift
- Alte Rhinstraße 4, 12681 Berlin
- Telefon
- 030 90293-6701
- E-Post
- unb@ba-mh.berlin.de
- Sprechzeit
- Telefon Di 9–12 Uhr, Do 16–18 Uhr, Termine nach Absprache
Antragsformular der Behörde (service.berlin.de)
Was an diesem Datensatz offen ist
- Bußgeldrahmen aus § 9 BaumSchVO und Berliner Naturschutzgesetz abschließend dokumentieren.
- Bearbeitungsdauer beim Sachgebiet Baumschutz erfragen, amtlich nicht veröffentlicht.
- Je Grundstück Wald, Schutzgebiet, Naturdenkmal, Grünanlage und Straßenland im Geoportal prüfen. Straßenbäume liegen beim Straßen- und Grünflächenamt.
- Der 15-cm-Hinweis gilt nur für die beschriebenen Pflegefälle, nicht als allgemeine Freigabe für Kronenrückschnitte.
Solange hier etwas steht, kann der Datensatz nicht auf „geprüft“ gesetzt werden — das Schema weist ihn sonst ab.
Amtliche Quellen
- Baumschutzverordnung, Gesamtausgabe (gesetze.berlin.de)
- Ausnahmegenehmigung beantragen, Marzahn-Hellersdorf (service.berlin.de)
- Baumschutz auf privaten Grundstücken, Marzahn-Hellersdorf (www.berlin.de)
Erzeugt aus `design/MOL Regelblatt Baumarten.dc.html` durch `apps/web/skripte/regeln-aus-entwurf.mjs`. Änderungen gehören in den Entwurf, nicht in diese Datei.
Ohne eigene Satzung gilt die Regel des übergeordneten Gebiets: Marzahn-Hellersdorf, Berlin.
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