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hallo@baum-friseur.de

Baumschutz in Königs Wusterhausen

ungeprüft

Gemeinde

Prüfstand offen

Die Angaben auf diesem Blatt stammen aus den unten genannten amtlichen Quellen. Sie sind recherchiert, aber nicht fachlich gegengeprüft. Sie ersetzen keine Auskunft der zuständigen Stelle, sind keine Genehmigung und keine Rechtsberatung.

Solange das so ist, bleibt diese Seite aus dem Suchindex.

Ihren Fall im Baum-Check prüfen lassen
JanFebMärAprMaiJunJulAugSepOktNovDezSperrzeit1. März – 30. September
Fällung, äußerer RingPflegeschnitt, innerer RingInnerhalb der Sperrzeit bleibt der schonende Pflegeschnitt möglich, § 39 Abs. 5 Satz 2 BNatSchG.

Wann gearbeitet werden darf

Der Ring zeigt die Sperrzeit nach Bundesrecht. Sie gilt in jeder Gemeinde gleich. Die Satzung vor Ort kann das Fenster weiter einschränken, aber nicht erweitern.

Fällung

Innenbereich nur nach Ausnahmegenehmigung, §§ 6 und 8, Außenbereich nach BaumSchV LDS

Pflegeschnitt

Kappung, Starkastentfernung und Kronenreduzierung genehmigungspflichtig, § 4 Abs. 1

Was für dieses Gebiet gilt

01Zuständige Stelle

Stadt Königs Wusterhausen im Innenbereich, Landkreis im Außenbereich

02Ebene

Stadt, eigene Satzung im Innenbereich, Kreisverordnung im Außenbereich

03Rechtsgrundlage

Baumschutzsatzung vom 14.03.2024

04Ausgenommen

Obstbäume unter 100 cm, Pappeln, Eschenahorn, Fichten, Douglasien und Thuja mit Anzeigepflicht, Wald, Baumschulen, Kleingärten

05Messregel

geschützt, wenn zwei Stämme je mindestens 25 cm haben, § 2 Abs. 2 Nr. 3

06Sperrzeit

1. März bis 30. September, § 39 Abs. 5 BNatSchG

07Fällfenster

Innenbereich nur nach Ausnahmegenehmigung, §§ 6 und 8, Außenbereich nach BaumSchV LDS

08Pflegeschnitt

Kappung, Starkastentfernung und Kronenreduzierung genehmigungspflichtig, § 4 Abs. 1

09Antrag und Bearbeitung

nicht recherchiert

10Ersatzpflanzung

bis 120 cm eine Ersatzeinheit, je weitere 50 cm ein zusätzlicher Baum, § 10 Abs. 2

11Ausgleichszahlung

600 Euro je nicht pflanzbarer Ersatzeinheit, § 10 Abs. 5 und 6

12Gefahr im Verzug

unverzüglich anzeigen, zehn Tage bereithalten, § 5 Abs. 2

13Bußgeld

bis 65.000 Euro, § 12 Abs. 2 mit Bußgeldkatalog in Anlage 1

14Gebühr

20 Euro für den Bescheid im Innenbereich

Die sechzehn Arten in diesem Gebiet

„Ausgenommen“ heißt nicht „frei“: das Bundesrecht gilt weiter, und in der Sperrzeit bleibt es bei § 39 BNatSchG.

  • Kiefergeschützterfasst ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
  • Douglasieausgenommenausgenommen, aber mindestens 14 Tage vorher anzeigen, § 2 Abs. 6 Nr. 7
  • Fichteausgenommenausgenommen, aber mindestens 14 Tage vorher anzeigen, § 2 Abs. 6 Nr. 7
  • Eichegeschützterfasst ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
  • Buchegeschützterfasst ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
  • Ahorngeschützterfasst ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
  • Lindegeschützterfasst ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
  • Birkegeschützterfasst ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
  • Eschegeschützterfasst ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
  • Kastaniegeschützterfasst ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
  • Robiniegeschützterfasst ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
  • Platanegeschützterfasst ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
  • Pappelausgenommenvon der Satzung ausgenommen, § 39 BNatSchG gilt weiter
  • ApfelbaumgeschütztObstbaum, erfasst ab 100 cm Stammumfang
  • KirschbaumgeschütztObstbaum, erfasst ab 100 cm Stammumfang
  • WalnussgeschütztWalnuss und Esskastanie bereits ab 60 cm erfasst

Amt und Verfahren

Fachbereich
Sachgebiet Öffentliches Grün und Friedhöfe
Antrag bei
Stadt Königs Wusterhausen, Sachgebiet Öffentliches Grün und Friedhöfe
Unterlagen
Antragsformular mit Begründung, Bestandsplan mit Standort, Art und Stammumfang, Zustimmung des Eigentümers
Anschrift
Post Schlossstraße 3, Bearbeitung Scheederstraße 2, Haus C, 15711 Königs Wusterhausen
Telefon
03375 273-347
E-Post
gruenflaechen@stadt-kw.de
Sprechzeit
nicht recherchiert

Antragsformular der Behörde (cdn0.scrvt.com)

Was an diesem Datensatz offen ist

  • Innen- und Außenbereich je Grundstück abgrenzen, im Außenbereich gilt die Kreisverordnung.
  • Verwaltungsgebührensatzung verlinken und den 20-Euro-Tarif gegenprüfen.
  • Bearbeitungsfrist und Sprechzeit des Sachgebiets ergänzen.

Solange hier etwas steht, kann der Datensatz nicht auf „geprüft“ gesetzt werden — das Schema weist ihn sonst ab.

Amtliche Quellen

Erzeugt aus `design/MOL Regelblatt Baumarten.dc.html` durch `apps/web/skripte/regeln-aus-entwurf.mjs`. Änderungen gehören in den Entwurf, nicht in diese Datei.

Ohne eigene Satzung gilt die Regel des übergeordneten Gebiets: Dahme-Spreewald, Brandenburg.

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Der Baum-Check nimmt Ort, Anliegen und Baumdaten auf und sagt Ihnen, wie es weitergeht. Eine Genehmigung erteilen wir nicht — die entscheidet die zuständige Behörde.

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