Baumschutz in Dahme-Spreewald
ungeprüftKreis oder kreisfreie Stadt
Prüfstand offen
Die Angaben auf diesem Blatt stammen aus den unten genannten amtlichen Quellen. Sie sind recherchiert, aber nicht fachlich gegengeprüft. Sie ersetzen keine Auskunft der zuständigen Stelle, sind keine Genehmigung und keine Rechtsberatung.
Solange das so ist, bleibt diese Seite aus dem Suchindex.
Ihren Fall im Baum-Check prüfen lassenWann gearbeitet werden darf
Der Ring zeigt die Sperrzeit nach Bundesrecht. Sie gilt in jeder Gemeinde gleich. Die Satzung vor Ort kann das Fenster weiter einschränken, aber nicht erweitern.
Fällung
nur mit Ausnahmegenehmigung nach § 8
Pflegeschnitt
wesentliche Veränderung genehmigungspflichtig, § 5
Was für dieses Gebiet gilt
Landkreis Dahme-Spreewald, Untere Naturschutzbehörde
Kreisebene Dahme-Spreewald, Kreisverordnung gilt subsidiär
Baumschutzverordnung des Landkreises vom 28.09.2022, kommunale Satzungen gehen vor
Grundstücke mit bis zu zwei Wohneinheiten mit Rückausnahmen, Pappeln, Baumweiden, Baumschulen, Kleingärten, Wald
geschützt, wenn zwei Stämme je mindestens 30 cm haben, § 3 Abs. 1 Nr. 4
1. März bis 30. September, § 39 Abs. 5 BNatSchG
nur mit Ausnahmegenehmigung nach § 8
wesentliche Veränderung genehmigungspflichtig, § 5
nicht recherchiert
bis 80 cm ein Baum, über 80 cm je weitere 50 cm ein zusätzlicher Baum, § 10
Widerspruch offen, Verordnung gegen Formular ◇
unverzüglich anzeigen, zehn Tage bereithalten, § 6 Nr. 1
bis 65.000 Euro, § 11 Abs. 2
nicht recherchiert
Die sechzehn Arten in diesem Gebiet
„Ausgenommen“ heißt nicht „frei“: das Bundesrecht gilt weiter, und in der Sperrzeit bleibt es bei § 39 BNatSchG.
Kiefergeschützterfasst ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m
Douglasiegeschützterfasst ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m
Fichtegeschützterfasst ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m
Eichegeschützterfasst ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m
Buchegeschützterfasst ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m
Ahorngeschützterfasst ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m
Lindegeschützterfasst ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m
Birkegeschützterfasst ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m
Eschegeschützterfasst ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m
Kastaniegeschützterfasst ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m
Robiniegeschützterfasst ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m
Platanegeschützterfasst ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m
Pappelausgenommenvon der Satzung ausgenommen, § 39 BNatSchG gilt weiter
ApfelbaumgeschütztObstbaum, erfasst ab 80 cm
KirschbaumgeschütztObstbaum, erfasst ab 80 cm
WalnussgeschütztObstbaum, erfasst ab 80 cm
Amt und Verfahren
- Fachbereich
- Ort wählen, Wildau und Königs Wusterhausen haben eigene Satzungen
- Antrag bei
- Landkreis Dahme-Spreewald, Untere Naturschutzbehörde
- Unterlagen
- Begründung, Bestandsplan mit Foto, Standort, Art, Stammumfang
- Anschrift
- Weinbergstraße 1, 15907 Lübben (Spreewald)
- Telefon
- 03546 20-2627
- E-Post
- umweltamt@dahme-spreewald.de
- Sprechzeit
- Di 9–12 und 13–18 Uhr, Do 8–12 und 13–16 Uhr
Antragsformular der Behörde (www.dahme-spreewald.de)
Was an diesem Datensatz offen ist
- Kommunale Satzungen gehen vor: Wildau und Königs Wusterhausen haben eigene Regeln, Schönefeld nicht.
- Ausgleichszahlung zwischen Verordnung und Formular klären.
Solange hier etwas steht, kann der Datensatz nicht auf „geprüft“ gesetzt werden — das Schema weist ihn sonst ab.
Amtliche Quellen
- Amtsblatt 33/2022 mit BaumSchV LDS (www.dahme-spreewald.de)
- Baumschutzseite des Landkreises (www.dahme-spreewald.de)
Erzeugt aus `design/MOL Regelblatt Baumarten.dc.html` durch `apps/web/skripte/regeln-aus-entwurf.mjs`. Änderungen gehören in den Entwurf, nicht in diese Datei.
Untergeordnete Gebiete
Aufgeführt sind nur Gebiete mit eigener Zuständigkeit oder eigener Satzung.
- Königs Wusterhausenungeprüft
- Schönefeldungeprüft
- Wildauungeprüft
Ohne eigene Satzung gilt die Regel des übergeordneten Gebiets: Brandenburg.
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