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hallo@baum-friseur.de

Baumschutz in Schönefeld

ungeprüft

Gemeinde

Prüfstand offen

Die Angaben auf diesem Blatt stammen aus den unten genannten amtlichen Quellen. Sie sind recherchiert, aber nicht fachlich gegengeprüft. Sie ersetzen keine Auskunft der zuständigen Stelle, sind keine Genehmigung und keine Rechtsberatung.

Solange das so ist, bleibt diese Seite aus dem Suchindex.

Ihren Fall im Baum-Check prüfen lassen
JanFebMärAprMaiJunJulAugSepOktNovDezSperrzeit1. März – 30. September
Fällung, äußerer RingPflegeschnitt, innerer RingInnerhalb der Sperrzeit bleibt der schonende Pflegeschnitt möglich, § 39 Abs. 5 Satz 2 BNatSchG.

Wann gearbeitet werden darf

Der Ring zeigt die Sperrzeit nach Bundesrecht. Sie gilt in jeder Gemeinde gleich. Die Satzung vor Ort kann das Fenster weiter einschränken, aber nicht erweitern.

Fällung

nur mit Ausnahmegenehmigung nach § 8, Bundesrecht zusätzlich

Pflegeschnitt

wesentliche Veränderung des Erscheinungsbildes genehmigungspflichtig, § 5

Was für dieses Gebiet gilt

01Zuständige Stelle

Landkreis Dahme-Spreewald, Untere Naturschutzbehörde

02Ebene

Kreis, die Gemeinde hat keine eigene Satzung

03Rechtsgrundlage

Baumschutzverordnung des Landkreises vom 28.09.2022

04Ausgenommen

Grundstücke mit bis zu zwei Wohneinheiten mit Rückausnahmen, Pappeln, Baumweiden, abgestorbene Bäume im besiedelten Bereich, Baumschulen, Kleingärten, Wald

05Messregel

geschützt, wenn zwei Stämme je mindestens 30 cm haben, § 3 Abs. 1 Nr. 4

06Sperrzeit

1. März bis 30. September, § 39 Abs. 5 BNatSchG

07Fällfenster

nur mit Ausnahmegenehmigung nach § 8, Bundesrecht zusätzlich

08Pflegeschnitt

wesentliche Veränderung des Erscheinungsbildes genehmigungspflichtig, § 5

09Antrag und Bearbeitung

nicht recherchiert

10Ersatzpflanzung

bis 80 cm ein Baum mit 12 bis 14 cm Umfang, über 80 cm je weitere 50 cm ein zusätzlicher Baum, § 10

11Ausgleichszahlung

Widerspruch offen, Verordnung nennt ortsüblichen Preis, das Formular 300 Euro ◇

12Gefahr im Verzug

unverzüglich anzeigen, zehn Tage bereithalten, § 6 Nr. 1

13Bußgeld

bis 65.000 Euro, § 11 Abs. 2

14Gebühr

nicht recherchiert

Die sechzehn Arten in diesem Gebiet

„Ausgenommen“ heißt nicht „frei“: das Bundesrecht gilt weiter, und in der Sperrzeit bleibt es bei § 39 BNatSchG.

  • Kiefergeschützterfasst ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m
  • Douglasiegeschützterfasst ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m
  • Fichtegeschützterfasst ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m
  • Eichegeschützterfasst ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m
  • Buchegeschützterfasst ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m
  • Ahorngeschützterfasst ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m
  • Lindegeschützterfasst ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m
  • Birkegeschützterfasst ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m
  • Eschegeschützterfasst ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m
  • Kastaniegeschützterfasst ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m
  • Robiniegeschützterfasst ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m
  • Platanegeschützterfasst ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m
  • Pappelausgenommenvon der Satzung ausgenommen, § 39 BNatSchG gilt weiter
  • ApfelbaumgeschütztObstbaum, erfasst ab 80 cm Stammumfang
  • KirschbaumgeschütztObstbaum, erfasst ab 80 cm Stammumfang
  • WalnussgeschütztObstbaum, erfasst ab 80 cm Stammumfang

Amt und Verfahren

Fachbereich
Amt für Umwelt und Landwirtschaft, Baumschutz
Antrag bei
Landkreis Dahme-Spreewald, Untere Naturschutzbehörde
Unterlagen
Begründung, Bestandsplan mit Foto, Standort, Art, Stammumfang, gegebenenfalls Gutachten
Anschrift
Weinbergstraße 1, 15907 Lübben (Spreewald)
Telefon
03546 20-2627
E-Post
umweltamt@dahme-spreewald.de
Sprechzeit
Di 9–12 und 13–18 Uhr, Do 8–12 und 13–16 Uhr

Antragsformular der Behörde (www.dahme-spreewald.de)

Was an diesem Datensatz offen ist

  • Ausgleichszahlung: § 10 der Verordnung und die 300 Euro im Formular widersprechen sich, schriftliche Auskunft einholen.
  • Auf Grundstücken mit bis zu zwei Wohneinheiten greifen Ausnahmen und Rückausnahmen des § 4 Abs. 1 Nr. 1, im Einzelfall prüfen.
  • Gebühr und Bearbeitungsfrist beim Landkreis anfordern.

Solange hier etwas steht, kann der Datensatz nicht auf „geprüft“ gesetzt werden — das Schema weist ihn sonst ab.

Amtliche Quellen

Erzeugt aus `design/MOL Regelblatt Baumarten.dc.html` durch `apps/web/skripte/regeln-aus-entwurf.mjs`. Änderungen gehören in den Entwurf, nicht in diese Datei.

Ohne eigene Satzung gilt die Regel des übergeordneten Gebiets: Dahme-Spreewald, Brandenburg.

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Der Baum-Check nimmt Ort, Anliegen und Baumdaten auf und sagt Ihnen, wie es weitergeht. Eine Genehmigung erteilen wir nicht — die entscheidet die zuständige Behörde.

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