Baumschutz in Schönefeld
ungeprüftGemeinde
Prüfstand offen
Die Angaben auf diesem Blatt stammen aus den unten genannten amtlichen Quellen. Sie sind recherchiert, aber nicht fachlich gegengeprüft. Sie ersetzen keine Auskunft der zuständigen Stelle, sind keine Genehmigung und keine Rechtsberatung.
Solange das so ist, bleibt diese Seite aus dem Suchindex.
Ihren Fall im Baum-Check prüfen lassenWann gearbeitet werden darf
Der Ring zeigt die Sperrzeit nach Bundesrecht. Sie gilt in jeder Gemeinde gleich. Die Satzung vor Ort kann das Fenster weiter einschränken, aber nicht erweitern.
Fällung
nur mit Ausnahmegenehmigung nach § 8, Bundesrecht zusätzlich
Pflegeschnitt
wesentliche Veränderung des Erscheinungsbildes genehmigungspflichtig, § 5
Was für dieses Gebiet gilt
Landkreis Dahme-Spreewald, Untere Naturschutzbehörde
Kreis, die Gemeinde hat keine eigene Satzung
Baumschutzverordnung des Landkreises vom 28.09.2022
Grundstücke mit bis zu zwei Wohneinheiten mit Rückausnahmen, Pappeln, Baumweiden, abgestorbene Bäume im besiedelten Bereich, Baumschulen, Kleingärten, Wald
geschützt, wenn zwei Stämme je mindestens 30 cm haben, § 3 Abs. 1 Nr. 4
1. März bis 30. September, § 39 Abs. 5 BNatSchG
nur mit Ausnahmegenehmigung nach § 8, Bundesrecht zusätzlich
wesentliche Veränderung des Erscheinungsbildes genehmigungspflichtig, § 5
nicht recherchiert
bis 80 cm ein Baum mit 12 bis 14 cm Umfang, über 80 cm je weitere 50 cm ein zusätzlicher Baum, § 10
Widerspruch offen, Verordnung nennt ortsüblichen Preis, das Formular 300 Euro ◇
unverzüglich anzeigen, zehn Tage bereithalten, § 6 Nr. 1
bis 65.000 Euro, § 11 Abs. 2
nicht recherchiert
Die sechzehn Arten in diesem Gebiet
„Ausgenommen“ heißt nicht „frei“: das Bundesrecht gilt weiter, und in der Sperrzeit bleibt es bei § 39 BNatSchG.
Kiefergeschützterfasst ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m
Douglasiegeschützterfasst ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m
Fichtegeschützterfasst ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m
Eichegeschützterfasst ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m
Buchegeschützterfasst ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m
Ahorngeschützterfasst ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m
Lindegeschützterfasst ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m
Birkegeschützterfasst ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m
Eschegeschützterfasst ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m
Kastaniegeschützterfasst ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m
Robiniegeschützterfasst ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m
Platanegeschützterfasst ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m
Pappelausgenommenvon der Satzung ausgenommen, § 39 BNatSchG gilt weiter
ApfelbaumgeschütztObstbaum, erfasst ab 80 cm Stammumfang
KirschbaumgeschütztObstbaum, erfasst ab 80 cm Stammumfang
WalnussgeschütztObstbaum, erfasst ab 80 cm Stammumfang
Amt und Verfahren
- Fachbereich
- Amt für Umwelt und Landwirtschaft, Baumschutz
- Antrag bei
- Landkreis Dahme-Spreewald, Untere Naturschutzbehörde
- Unterlagen
- Begründung, Bestandsplan mit Foto, Standort, Art, Stammumfang, gegebenenfalls Gutachten
- Anschrift
- Weinbergstraße 1, 15907 Lübben (Spreewald)
- Telefon
- 03546 20-2627
- E-Post
- umweltamt@dahme-spreewald.de
- Sprechzeit
- Di 9–12 und 13–18 Uhr, Do 8–12 und 13–16 Uhr
Antragsformular der Behörde (www.dahme-spreewald.de)
Was an diesem Datensatz offen ist
- Ausgleichszahlung: § 10 der Verordnung und die 300 Euro im Formular widersprechen sich, schriftliche Auskunft einholen.
- Auf Grundstücken mit bis zu zwei Wohneinheiten greifen Ausnahmen und Rückausnahmen des § 4 Abs. 1 Nr. 1, im Einzelfall prüfen.
- Gebühr und Bearbeitungsfrist beim Landkreis anfordern.
Solange hier etwas steht, kann der Datensatz nicht auf „geprüft“ gesetzt werden — das Schema weist ihn sonst ab.
Amtliche Quellen
- Baumschutzseite Gemeinde Schönefeld (gemeinde-schoenefeld.de)
- Amtsblatt 33/2022 mit BaumSchV LDS (www.dahme-spreewald.de)
- Baumschutzseite des Landkreises (www.dahme-spreewald.de)
Erzeugt aus `design/MOL Regelblatt Baumarten.dc.html` durch `apps/web/skripte/regeln-aus-entwurf.mjs`. Änderungen gehören in den Entwurf, nicht in diese Datei.
Ohne eigene Satzung gilt die Regel des übergeordneten Gebiets: Dahme-Spreewald, Brandenburg.
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