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hallo@baum-friseur.de

Baumschutz in Wildau

ungeprüft

Gemeinde

Prüfstand offen

Die Angaben auf diesem Blatt stammen aus den unten genannten amtlichen Quellen. Sie sind recherchiert, aber nicht fachlich gegengeprüft. Sie ersetzen keine Auskunft der zuständigen Stelle, sind keine Genehmigung und keine Rechtsberatung.

Solange das so ist, bleibt diese Seite aus dem Suchindex.

Ihren Fall im Baum-Check prüfen lassen
JanFebMärAprMaiJunJulAugSepOktNovDezSperrzeit1. März – 30. September
Fällung, äußerer RingPflegeschnitt, innerer RingInnerhalb der Sperrzeit bleibt der schonende Pflegeschnitt möglich, § 39 Abs. 5 Satz 2 BNatSchG.

Wann gearbeitet werden darf

Der Ring zeigt die Sperrzeit nach Bundesrecht. Sie gilt in jeder Gemeinde gleich. Die Satzung vor Ort kann das Fenster weiter einschränken, aber nicht erweitern.

Fällung

Ausnahme oder Befreiung von den Satzungsverboten erforderlich

Pflegeschnitt

◇, Satzungswortlaut zu Pflegemaßnahmen anfordern

Was für dieses Gebiet gilt

01Zuständige Stelle

Stadtverwaltung Wildau

02Ebene

Stadt, eigene Baumschutzsatzung

03Rechtsgrundlage

Baumschutzsatzung vom 26.02.2013

04Ausgenommen

Satzungs-PDF nicht vollständig auswertbar, Ausnahmen ◇

05Messregel

geschützt, wenn der dickste Stämmling mindestens 30 cm hat

06Sperrzeit

1. März bis 30. September, § 39 Abs. 5 BNatSchG

07Fällfenster

Ausnahme oder Befreiung von den Satzungsverboten erforderlich

08Pflegeschnitt

◇, Satzungswortlaut zu Pflegemaßnahmen anfordern

09Antrag und Bearbeitung

nicht recherchiert

10Ersatzpflanzung

einheimische Gehölze mittlerer Baumschulqualität ab 14 cm Umfang, eine Ersatzeinheit je angefangene 50 cm, § 7

11Ausgleichszahlung

nicht recherchiert

12Gefahr im Verzug

nicht recherchiert

13Bußgeld

nicht recherchiert

14Gebühr

nicht recherchiert

Die sechzehn Arten in diesem Gebiet

„Ausgenommen“ heißt nicht „frei“: das Bundesrecht gilt weiter, und in der Sperrzeit bleibt es bei § 39 BNatSchG.

  • Kiefergeschützterfasst ab 50 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m
  • Douglasiegeschützterfasst ab 50 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m
  • Fichtegeschützterfasst ab 50 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m
  • Eichegeschützterfasst ab 50 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m
  • Buchegeschützterfasst ab 50 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m
  • Ahorngeschützterfasst ab 50 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m
  • Lindegeschützterfasst ab 50 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m
  • Birkegeschützterfasst ab 50 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m
  • Eschegeschützterfasst ab 50 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m
  • Kastaniegeschützterfasst ab 50 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m
  • Robiniegeschützterfasst ab 50 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m
  • Platanegeschützterfasst ab 50 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m
  • Pappelgeschützterfasst ab 50 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m
  • ApfelbaumoffenObstbäume in der Satzung nicht eindeutig geregelt ◇
  • KirschbaumoffenObstbäume in der Satzung nicht eindeutig geregelt ◇
  • WalnussgeschütztSonderart, erfasst ab 30 cm Stammumfang

Amt und Verfahren

Fachbereich
Baumschutz, Grünflächenpflege
Antrag bei
Stadt Wildau, Baumschutz und Grünflächenpflege
Unterlagen
Bestandsplan mit allen Gehölzen, Baumart, Stammumfang in 1 m Höhe, Maßnahme, Begründung, Beweismittel
Anschrift
Karl-Marx-Straße 36, Raum 024, 15745 Wildau
Telefon
03375 5054-58
E-Post
u.starke@wildau.de
Sprechzeit
nicht recherchiert

Antragsformular der Behörde (www.wildau.de)

Was an diesem Datensatz offen ist

  • Der Satzungsdownload war nicht vollständig extrahierbar. Barrierefreie Lesefassung bei der Stadt anfordern.
  • Ausnahmen, Obstbäume, Pflegeschnitt, Gefahr im Verzug, Gebühr und Bußgeld sind unbelegt.
  • Amtsblätter seit Februar 2013 auf Änderungssatzungen prüfen.

Solange hier etwas steht, kann der Datensatz nicht auf „geprüft“ gesetzt werden — das Schema weist ihn sonst ab.

Amtliche Quellen

Erzeugt aus `design/MOL Regelblatt Baumarten.dc.html` durch `apps/web/skripte/regeln-aus-entwurf.mjs`. Änderungen gehören in den Entwurf, nicht in diese Datei.

Ohne eigene Satzung gilt die Regel des übergeordneten Gebiets: Dahme-Spreewald, Brandenburg.

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Der Baum-Check nimmt Ort, Anliegen und Baumdaten auf und sagt Ihnen, wie es weitergeht. Eine Genehmigung erteilen wir nicht — die entscheidet die zuständige Behörde.

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