Baumschutz in Wildau
ungeprüftGemeinde
Prüfstand offen
Die Angaben auf diesem Blatt stammen aus den unten genannten amtlichen Quellen. Sie sind recherchiert, aber nicht fachlich gegengeprüft. Sie ersetzen keine Auskunft der zuständigen Stelle, sind keine Genehmigung und keine Rechtsberatung.
Solange das so ist, bleibt diese Seite aus dem Suchindex.
Ihren Fall im Baum-Check prüfen lassenWann gearbeitet werden darf
Der Ring zeigt die Sperrzeit nach Bundesrecht. Sie gilt in jeder Gemeinde gleich. Die Satzung vor Ort kann das Fenster weiter einschränken, aber nicht erweitern.
Fällung
Ausnahme oder Befreiung von den Satzungsverboten erforderlich
Pflegeschnitt
◇, Satzungswortlaut zu Pflegemaßnahmen anfordern
Was für dieses Gebiet gilt
Stadtverwaltung Wildau
Stadt, eigene Baumschutzsatzung
Baumschutzsatzung vom 26.02.2013
Satzungs-PDF nicht vollständig auswertbar, Ausnahmen ◇
geschützt, wenn der dickste Stämmling mindestens 30 cm hat
1. März bis 30. September, § 39 Abs. 5 BNatSchG
Ausnahme oder Befreiung von den Satzungsverboten erforderlich
◇, Satzungswortlaut zu Pflegemaßnahmen anfordern
nicht recherchiert
einheimische Gehölze mittlerer Baumschulqualität ab 14 cm Umfang, eine Ersatzeinheit je angefangene 50 cm, § 7
nicht recherchiert
nicht recherchiert
nicht recherchiert
nicht recherchiert
Die sechzehn Arten in diesem Gebiet
„Ausgenommen“ heißt nicht „frei“: das Bundesrecht gilt weiter, und in der Sperrzeit bleibt es bei § 39 BNatSchG.
Kiefergeschützterfasst ab 50 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m
Douglasiegeschützterfasst ab 50 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m
Fichtegeschützterfasst ab 50 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m
Eichegeschützterfasst ab 50 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m
Buchegeschützterfasst ab 50 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m
Ahorngeschützterfasst ab 50 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m
Lindegeschützterfasst ab 50 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m
Birkegeschützterfasst ab 50 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m
Eschegeschützterfasst ab 50 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m
Kastaniegeschützterfasst ab 50 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m
Robiniegeschützterfasst ab 50 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m
Platanegeschützterfasst ab 50 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m
Pappelgeschützterfasst ab 50 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m
ApfelbaumoffenObstbäume in der Satzung nicht eindeutig geregelt ◇
KirschbaumoffenObstbäume in der Satzung nicht eindeutig geregelt ◇
WalnussgeschütztSonderart, erfasst ab 30 cm Stammumfang
Amt und Verfahren
- Fachbereich
- Baumschutz, Grünflächenpflege
- Antrag bei
- Stadt Wildau, Baumschutz und Grünflächenpflege
- Unterlagen
- Bestandsplan mit allen Gehölzen, Baumart, Stammumfang in 1 m Höhe, Maßnahme, Begründung, Beweismittel
- Anschrift
- Karl-Marx-Straße 36, Raum 024, 15745 Wildau
- Telefon
- 03375 5054-58
- E-Post
- u.starke@wildau.de
- Sprechzeit
- nicht recherchiert
Antragsformular der Behörde (www.wildau.de)
Was an diesem Datensatz offen ist
- Der Satzungsdownload war nicht vollständig extrahierbar. Barrierefreie Lesefassung bei der Stadt anfordern.
- Ausnahmen, Obstbäume, Pflegeschnitt, Gefahr im Verzug, Gebühr und Bußgeld sind unbelegt.
- Amtsblätter seit Februar 2013 auf Änderungssatzungen prüfen.
Solange hier etwas steht, kann der Datensatz nicht auf „geprüft“ gesetzt werden — das Schema weist ihn sonst ab.
Amtliche Quellen
- Ortsrechts- und Formularverzeichnis Wildau (www.wildau.de)
- Dienstleistungsseite Baumfällung (www.wildau.de)
- Antragsformular Ausästung und Fällung (www.wildau.de)
Erzeugt aus `design/MOL Regelblatt Baumarten.dc.html` durch `apps/web/skripte/regeln-aus-entwurf.mjs`. Änderungen gehören in den Entwurf, nicht in diese Datei.
Ohne eigene Satzung gilt die Regel des übergeordneten Gebiets: Dahme-Spreewald, Brandenburg.
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Der Baum-Check nimmt Ort, Anliegen und Baumdaten auf und sagt Ihnen, wie es weitergeht. Eine Genehmigung erteilen wir nicht — die entscheidet die zuständige Behörde.
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