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hallo@baum-friseur.de

Baumschutz in Altlandsberg

ungeprüft

Gemeinde

Prüfstand offen

Die Angaben auf diesem Blatt stammen aus den unten genannten amtlichen Quellen. Sie sind recherchiert, aber nicht fachlich gegengeprüft. Sie ersetzen keine Auskunft der zuständigen Stelle, sind keine Genehmigung und keine Rechtsberatung.

Solange das so ist, bleibt diese Seite aus dem Suchindex.

Ihren Fall im Baum-Check prüfen lassen
JanFebMärAprMaiJunJulAugSepOktNovDezSperrzeit1. März – 30. September
Fällung, äußerer RingPflegeschnitt, innerer RingInnerhalb der Sperrzeit bleibt der schonende Pflegeschnitt möglich, § 39 Abs. 5 Satz 2 BNatSchG.

Wann gearbeitet werden darf

Der Ring zeigt die Sperrzeit nach Bundesrecht. Sie gilt in jeder Gemeinde gleich. Die Satzung vor Ort kann das Fenster weiter einschränken, aber nicht erweitern.

Fällung

◇, Bundesrecht gilt

Pflegeschnitt

nicht recherchiert

Was für dieses Gebiet gilt

01Zuständige Stelle

◇, Zuständigkeit nicht belegt

02Ebene

unklar, eigene Satzung nicht nachgewiesen

03Rechtsgrundlage

nicht recherchiert

04Ausgenommen

nicht recherchiert

05Messregel

nicht recherchiert

06Sperrzeit

1. März bis 30. September, § 39 Abs. 5 BNatSchG

07Fällfenster

◇, Bundesrecht gilt

08Pflegeschnitt

nicht recherchiert

09Antrag und Bearbeitung

nicht recherchiert

10Ersatzpflanzung

nicht recherchiert

11Ausgleichszahlung

nicht recherchiert

12Gefahr im Verzug

nicht recherchiert

13Bußgeld

nicht recherchiert

14Gebühr

nicht recherchiert

Die sechzehn Arten in diesem Gebiet

„Ausgenommen“ heißt nicht „frei“: das Bundesrecht gilt weiter, und in der Sperrzeit bleibt es bei § 39 BNatSchG.

  • KieferoffenSchutzumfang amtlich nicht belegt ◇
  • DouglasieoffenSchutzumfang amtlich nicht belegt ◇
  • FichteoffenSchutzumfang amtlich nicht belegt ◇
  • EicheoffenSchutzumfang amtlich nicht belegt ◇
  • BucheoffenSchutzumfang amtlich nicht belegt ◇
  • AhornoffenSchutzumfang amtlich nicht belegt ◇
  • LindeoffenSchutzumfang amtlich nicht belegt ◇
  • BirkeoffenSchutzumfang amtlich nicht belegt ◇
  • EscheoffenSchutzumfang amtlich nicht belegt ◇
  • KastanieoffenSchutzumfang amtlich nicht belegt ◇
  • RobinieoffenSchutzumfang amtlich nicht belegt ◇
  • PlataneoffenSchutzumfang amtlich nicht belegt ◇
  • PappeloffenSchutzumfang amtlich nicht belegt ◇
  • ApfelbaumoffenSchutzumfang amtlich nicht belegt ◇
  • KirschbaumoffenSchutzumfang amtlich nicht belegt ◇
  • WalnussoffenSchutzumfang amtlich nicht belegt ◇

Amt und Verfahren

Fachbereich
Stadt Altlandsberg, Formularcenter
Antrag bei
◇, Antrag über das Formularcenter der Stadt
Unterlagen
nicht recherchiert
Anschrift
Berliner Allee 6, 15345 Altlandsberg
Telefon
033438 1560
E-Post
info@stadt-altlandsberg.de
Sprechzeit
Di 9–12 und 13–18 Uhr, Do 9–12 und 13–15 Uhr

Antragsformular der Behörde (www.altlandsberg.de)

Was an diesem Datensatz offen ist

  • Stadtverwaltung fragen, ob eine eigene Baumschutzsatzung gilt, gegebenenfalls Satzung und Amtsblattfundstelle anfordern.
  • Ohne eigene Satzung: untere Naturschutzbehörde um schriftliche Zuordnung nach Innen- und Außenbereich bitten.

Solange hier etwas steht, kann der Datensatz nicht auf „geprüft“ gesetzt werden — das Schema weist ihn sonst ab.

Amtliche Quellen

Erzeugt aus `design/MOL Regelblatt Baumarten.dc.html` durch `apps/web/skripte/regeln-aus-entwurf.mjs`. Änderungen gehören in den Entwurf, nicht in diese Datei.

Ohne eigene Satzung gilt die Regel des übergeordneten Gebiets: Märkisch-Oderland, Brandenburg.

Ihren Fall prüfen lassen

Der Baum-Check nimmt Ort, Anliegen und Baumdaten auf und sagt Ihnen, wie es weitergeht. Eine Genehmigung erteilen wir nicht — die entscheidet die zuständige Behörde.

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