Baumschutz in Altlandsberg
ungeprüftGemeinde
Prüfstand offen
Die Angaben auf diesem Blatt stammen aus den unten genannten amtlichen Quellen. Sie sind recherchiert, aber nicht fachlich gegengeprüft. Sie ersetzen keine Auskunft der zuständigen Stelle, sind keine Genehmigung und keine Rechtsberatung.
Solange das so ist, bleibt diese Seite aus dem Suchindex.
Ihren Fall im Baum-Check prüfen lassenWann gearbeitet werden darf
Der Ring zeigt die Sperrzeit nach Bundesrecht. Sie gilt in jeder Gemeinde gleich. Die Satzung vor Ort kann das Fenster weiter einschränken, aber nicht erweitern.
Fällung
◇, Bundesrecht gilt
Pflegeschnitt
nicht recherchiert
Was für dieses Gebiet gilt
◇, Zuständigkeit nicht belegt
unklar, eigene Satzung nicht nachgewiesen
nicht recherchiert
nicht recherchiert
nicht recherchiert
1. März bis 30. September, § 39 Abs. 5 BNatSchG
◇, Bundesrecht gilt
nicht recherchiert
nicht recherchiert
nicht recherchiert
nicht recherchiert
nicht recherchiert
nicht recherchiert
nicht recherchiert
Die sechzehn Arten in diesem Gebiet
„Ausgenommen“ heißt nicht „frei“: das Bundesrecht gilt weiter, und in der Sperrzeit bleibt es bei § 39 BNatSchG.
KieferoffenSchutzumfang amtlich nicht belegt ◇
DouglasieoffenSchutzumfang amtlich nicht belegt ◇
FichteoffenSchutzumfang amtlich nicht belegt ◇
EicheoffenSchutzumfang amtlich nicht belegt ◇
BucheoffenSchutzumfang amtlich nicht belegt ◇
AhornoffenSchutzumfang amtlich nicht belegt ◇
LindeoffenSchutzumfang amtlich nicht belegt ◇
BirkeoffenSchutzumfang amtlich nicht belegt ◇
EscheoffenSchutzumfang amtlich nicht belegt ◇
KastanieoffenSchutzumfang amtlich nicht belegt ◇
RobinieoffenSchutzumfang amtlich nicht belegt ◇
PlataneoffenSchutzumfang amtlich nicht belegt ◇
PappeloffenSchutzumfang amtlich nicht belegt ◇
ApfelbaumoffenSchutzumfang amtlich nicht belegt ◇
KirschbaumoffenSchutzumfang amtlich nicht belegt ◇
WalnussoffenSchutzumfang amtlich nicht belegt ◇
Amt und Verfahren
- Fachbereich
- Stadt Altlandsberg, Formularcenter
- Antrag bei
- ◇, Antrag über das Formularcenter der Stadt
- Unterlagen
- nicht recherchiert
- Anschrift
- Berliner Allee 6, 15345 Altlandsberg
- Telefon
- 033438 1560
- E-Post
- info@stadt-altlandsberg.de
- Sprechzeit
- Di 9–12 und 13–18 Uhr, Do 9–12 und 13–15 Uhr
Antragsformular der Behörde (www.altlandsberg.de)
Was an diesem Datensatz offen ist
- Stadtverwaltung fragen, ob eine eigene Baumschutzsatzung gilt, gegebenenfalls Satzung und Amtsblattfundstelle anfordern.
- Ohne eigene Satzung: untere Naturschutzbehörde um schriftliche Zuordnung nach Innen- und Außenbereich bitten.
Solange hier etwas steht, kann der Datensatz nicht auf „geprüft“ gesetzt werden — das Schema weist ihn sonst ab.
Amtliche Quellen
- Formulare und Downloads (www.altlandsberg.de)
- Bürgerinformationssystem, Ortsrecht (www.altlandsberg.de)
Erzeugt aus `design/MOL Regelblatt Baumarten.dc.html` durch `apps/web/skripte/regeln-aus-entwurf.mjs`. Änderungen gehören in den Entwurf, nicht in diese Datei.
Ohne eigene Satzung gilt die Regel des übergeordneten Gebiets: Märkisch-Oderland, Brandenburg.
Ihren Fall prüfen lassen
Der Baum-Check nimmt Ort, Anliegen und Baumdaten auf und sagt Ihnen, wie es weitergeht. Eine Genehmigung erteilen wir nicht — die entscheidet die zuständige Behörde.
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