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hallo@baum-friseur.de

Baumschutz in Märkisch-Oderland

ungeprüft

Kreis oder kreisfreie Stadt

Prüfstand offen

Die Angaben auf diesem Blatt stammen aus den unten genannten amtlichen Quellen. Sie sind recherchiert, aber nicht fachlich gegengeprüft. Sie ersetzen keine Auskunft der zuständigen Stelle, sind keine Genehmigung und keine Rechtsberatung.

Solange das so ist, bleibt diese Seite aus dem Suchindex.

Ihren Fall im Baum-Check prüfen lassen
JanFebMärAprMaiJunJulAugSepOktNovDezSperrzeit1. März – 30. September
Fällung, äußerer RingPflegeschnitt, innerer RingInnerhalb der Sperrzeit bleibt der schonende Pflegeschnitt möglich, § 39 Abs. 5 Satz 2 BNatSchG.

Wann gearbeitet werden darf

Der Ring zeigt die Sperrzeit nach Bundesrecht. Sie gilt in jeder Gemeinde gleich. Die Satzung vor Ort kann das Fenster weiter einschränken, aber nicht erweitern.

Fällung

Bundesrecht, Satzungsfenster je Gemeinde

Pflegeschnitt

je Gemeinde verschieden

Was für dieses Gebiet gilt

01Zuständige Stelle

Gemeinde oder untere Naturschutzbehörde des Landkreises

02Ebene

Kreisebene, jede Gemeinde entscheidet selbst

03Rechtsgrundlage

keine kreisweite Satzung, sieben Kommunen mit eigener Lage

04Ausgenommen

je Gemeinde verschieden, von Obstbäumen bis zu Nadelgehölzen außer Waldkiefer

05Messregel

je Gemeinde verschieden

06Sperrzeit

1. März bis 30. September, § 39 Abs. 5 BNatSchG

07Fällfenster

Bundesrecht, Satzungsfenster je Gemeinde

08Pflegeschnitt

je Gemeinde verschieden

09Antrag und Bearbeitung

4 bis 6 Wochen, wo die Satzung eine Frist nennt

10Ersatzpflanzung

je Gemeinde verschieden

11Ausgleichszahlung

je Gemeinde verschieden

12Gefahr im Verzug

je Gemeinde verschieden

13Bußgeld

bis 50.000 Euro in Rüdersdorf, sonst ◇

14Gebühr

je Gemeinde verschieden ◇

Die sechzehn Arten in diesem Gebiet

„Ausgenommen“ heißt nicht „frei“: das Bundesrecht gilt weiter, und in der Sperrzeit bleibt es bei § 39 BNatSchG.

  • Kieferoffenje Gemeinde verschieden, Kommune wählen
  • Douglasieoffenje Gemeinde verschieden, Kommune wählen
  • Fichteoffenje Gemeinde verschieden, Kommune wählen
  • Eicheoffenje Gemeinde verschieden, Kommune wählen
  • Bucheoffenje Gemeinde verschieden, Kommune wählen
  • Ahornoffenje Gemeinde verschieden, Kommune wählen
  • Lindeoffenje Gemeinde verschieden, Kommune wählen
  • Birkeoffenje Gemeinde verschieden, Kommune wählen
  • Escheoffenje Gemeinde verschieden, Kommune wählen
  • Kastanieoffenje Gemeinde verschieden, Kommune wählen
  • Robinieoffenje Gemeinde verschieden, Kommune wählen
  • Plataneoffenje Gemeinde verschieden, Kommune wählen
  • Pappeloffenje Gemeinde verschieden, Kommune wählen
  • Apfelbaumoffenje Gemeinde verschieden, Kommune wählen
  • Kirschbaumoffenje Gemeinde verschieden, Kommune wählen
  • Walnussoffenje Gemeinde verschieden, Kommune wählen

Amt und Verfahren

Fachbereich
Gemeinde wählen, dann steht die Stelle fest
Antrag bei
Gemeinde wählen
Unterlagen
je Gemeinde verschieden
Anschrift
Landkreis Märkisch-Oderland, Puschkinplatz 12, 15306 Seelow
Telefon
03346 850-7828
E-Post
naturschutz@landkreismol.de
Sprechzeit
nicht recherchiert

Was an diesem Datensatz offen ist

  • Vier Kommunen haben eine eigene Satzung, Fredersdorf-Vogelsdorf verweist an den Kreis, Altlandsberg ist ungeklärt.
  • Gemeinde wählen, damit Schwellenwert, Ausnahmen und Verfahren gelten.
  • Untere Naturschutzbehörde um eine schriftliche Zuständigkeitsmatrix für den gesamten Kreis bitten.

Solange hier etwas steht, kann der Datensatz nicht auf „geprüft“ gesetzt werden — das Schema weist ihn sonst ab.

Amtliche Quellen

Erzeugt aus `design/MOL Regelblatt Baumarten.dc.html` durch `apps/web/skripte/regeln-aus-entwurf.mjs`. Änderungen gehören in den Entwurf, nicht in diese Datei.

Untergeordnete Gebiete

Aufgeführt sind nur Gebiete mit eigener Zuständigkeit oder eigener Satzung.

Ohne eigene Satzung gilt die Regel des übergeordneten Gebiets: Brandenburg.

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Der Baum-Check nimmt Ort, Anliegen und Baumdaten auf und sagt Ihnen, wie es weitergeht. Eine Genehmigung erteilen wir nicht — die entscheidet die zuständige Behörde.

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