Baumschutz in Märkisch-Oderland
ungeprüftKreis oder kreisfreie Stadt
Prüfstand offen
Die Angaben auf diesem Blatt stammen aus den unten genannten amtlichen Quellen. Sie sind recherchiert, aber nicht fachlich gegengeprüft. Sie ersetzen keine Auskunft der zuständigen Stelle, sind keine Genehmigung und keine Rechtsberatung.
Solange das so ist, bleibt diese Seite aus dem Suchindex.
Ihren Fall im Baum-Check prüfen lassenWann gearbeitet werden darf
Der Ring zeigt die Sperrzeit nach Bundesrecht. Sie gilt in jeder Gemeinde gleich. Die Satzung vor Ort kann das Fenster weiter einschränken, aber nicht erweitern.
Fällung
Bundesrecht, Satzungsfenster je Gemeinde
Pflegeschnitt
je Gemeinde verschieden
Was für dieses Gebiet gilt
Gemeinde oder untere Naturschutzbehörde des Landkreises
Kreisebene, jede Gemeinde entscheidet selbst
keine kreisweite Satzung, sieben Kommunen mit eigener Lage
je Gemeinde verschieden, von Obstbäumen bis zu Nadelgehölzen außer Waldkiefer
je Gemeinde verschieden
1. März bis 30. September, § 39 Abs. 5 BNatSchG
Bundesrecht, Satzungsfenster je Gemeinde
je Gemeinde verschieden
4 bis 6 Wochen, wo die Satzung eine Frist nennt
je Gemeinde verschieden
je Gemeinde verschieden
je Gemeinde verschieden
bis 50.000 Euro in Rüdersdorf, sonst ◇
je Gemeinde verschieden ◇
Die sechzehn Arten in diesem Gebiet
„Ausgenommen“ heißt nicht „frei“: das Bundesrecht gilt weiter, und in der Sperrzeit bleibt es bei § 39 BNatSchG.
Kieferoffenje Gemeinde verschieden, Kommune wählen
Douglasieoffenje Gemeinde verschieden, Kommune wählen
Fichteoffenje Gemeinde verschieden, Kommune wählen
Eicheoffenje Gemeinde verschieden, Kommune wählen
Bucheoffenje Gemeinde verschieden, Kommune wählen
Ahornoffenje Gemeinde verschieden, Kommune wählen
Lindeoffenje Gemeinde verschieden, Kommune wählen
Birkeoffenje Gemeinde verschieden, Kommune wählen
Escheoffenje Gemeinde verschieden, Kommune wählen
Kastanieoffenje Gemeinde verschieden, Kommune wählen
Robinieoffenje Gemeinde verschieden, Kommune wählen
Plataneoffenje Gemeinde verschieden, Kommune wählen
Pappeloffenje Gemeinde verschieden, Kommune wählen
Apfelbaumoffenje Gemeinde verschieden, Kommune wählen
Kirschbaumoffenje Gemeinde verschieden, Kommune wählen
Walnussoffenje Gemeinde verschieden, Kommune wählen
Amt und Verfahren
- Fachbereich
- Gemeinde wählen, dann steht die Stelle fest
- Antrag bei
- Gemeinde wählen
- Unterlagen
- je Gemeinde verschieden
- Anschrift
- Landkreis Märkisch-Oderland, Puschkinplatz 12, 15306 Seelow
- Telefon
- 03346 850-7828
- E-Post
- naturschutz@landkreismol.de
- Sprechzeit
- nicht recherchiert
Was an diesem Datensatz offen ist
- Vier Kommunen haben eine eigene Satzung, Fredersdorf-Vogelsdorf verweist an den Kreis, Altlandsberg ist ungeklärt.
- Gemeinde wählen, damit Schwellenwert, Ausnahmen und Verfahren gelten.
- Untere Naturschutzbehörde um eine schriftliche Zuständigkeitsmatrix für den gesamten Kreis bitten.
Solange hier etwas steht, kann der Datensatz nicht auf „geprüft“ gesetzt werden — das Schema weist ihn sonst ab.
Amtliche Quellen
- Untere Naturschutzbehörde, Kontakt über die Gemeindeseite Fredersdorf-Vogelsdorf (www.fredersdorf-vogelsdorf.de)
Erzeugt aus `design/MOL Regelblatt Baumarten.dc.html` durch `apps/web/skripte/regeln-aus-entwurf.mjs`. Änderungen gehören in den Entwurf, nicht in diese Datei.
Untergeordnete Gebiete
Aufgeführt sind nur Gebiete mit eigener Zuständigkeit oder eigener Satzung.
- Altlandsbergungeprüft
- Fredersdorf-Vogelsdorfungeprüft
- Hoppegartenungeprüft
- Neuenhagen bei Berlinungeprüft
- Rüdersdorf bei Berlinungeprüft
- Schöneiche bei Berlinungeprüft
- Strausbergungeprüft
Ohne eigene Satzung gilt die Regel des übergeordneten Gebiets: Brandenburg.
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Der Baum-Check nimmt Ort, Anliegen und Baumdaten auf und sagt Ihnen, wie es weitergeht. Eine Genehmigung erteilen wir nicht — die entscheidet die zuständige Behörde.
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