Baumschutz in Fredersdorf-Vogelsdorf
ungeprüftGemeinde
Prüfstand offen
Die Angaben auf diesem Blatt stammen aus den unten genannten amtlichen Quellen. Sie sind recherchiert, aber nicht fachlich gegengeprüft. Sie ersetzen keine Auskunft der zuständigen Stelle, sind keine Genehmigung und keine Rechtsberatung.
Solange das so ist, bleibt diese Seite aus dem Suchindex.
Ihren Fall im Baum-Check prüfen lassenWann gearbeitet werden darf
Der Ring zeigt die Sperrzeit nach Bundesrecht. Sie gilt in jeder Gemeinde gleich. Die Satzung vor Ort kann das Fenster weiter einschränken, aber nicht erweitern.
Fällung
◇, Bundesrecht gilt
Pflegeschnitt
nicht recherchiert
Was für dieses Gebiet gilt
Landkreis Märkisch-Oderland, untere Naturschutzbehörde
Kreis, die Gemeinde hat keine eigene Satzung
keine Gemeindesatzung nachgewiesen ◇
nicht recherchiert
nicht recherchiert
1. März bis 30. September, § 39 Abs. 5 BNatSchG
◇, Bundesrecht gilt
nicht recherchiert
nicht recherchiert
nicht recherchiert
nicht recherchiert
nicht recherchiert
nicht recherchiert
nicht recherchiert
Die sechzehn Arten in diesem Gebiet
„Ausgenommen“ heißt nicht „frei“: das Bundesrecht gilt weiter, und in der Sperrzeit bleibt es bei § 39 BNatSchG.
KieferoffenSchutzumfang amtlich nicht belegt ◇
DouglasieoffenSchutzumfang amtlich nicht belegt ◇
FichteoffenSchutzumfang amtlich nicht belegt ◇
EicheoffenSchutzumfang amtlich nicht belegt ◇
BucheoffenSchutzumfang amtlich nicht belegt ◇
AhornoffenSchutzumfang amtlich nicht belegt ◇
LindeoffenSchutzumfang amtlich nicht belegt ◇
BirkeoffenSchutzumfang amtlich nicht belegt ◇
EscheoffenSchutzumfang amtlich nicht belegt ◇
KastanieoffenSchutzumfang amtlich nicht belegt ◇
RobinieoffenSchutzumfang amtlich nicht belegt ◇
PlataneoffenSchutzumfang amtlich nicht belegt ◇
PappeloffenSchutzumfang amtlich nicht belegt ◇
ApfelbaumoffenSchutzumfang amtlich nicht belegt ◇
KirschbaumoffenSchutzumfang amtlich nicht belegt ◇
WalnussoffenSchutzumfang amtlich nicht belegt ◇
Amt und Verfahren
- Fachbereich
- Fachdienst Untere Naturschutzbehörde
- Antrag bei
- Landkreis Märkisch-Oderland, untere Naturschutzbehörde
- Unterlagen
- nicht recherchiert
- Anschrift
- Puschkinplatz 12, 15306 Seelow
- Telefon
- 03346 850-7828
- E-Post
- naturschutz@landkreismol.de
- Sprechzeit
- nicht recherchiert
Was an diesem Datensatz offen ist
- Untere Naturschutzbehörde schriftlich bestätigen lassen, welche Rechtsgrundlage für welche Grundstückslage gilt.
- Alle materiellen Schutz-, Verfahrens-, Gebühren- und Sanktionsfelder nach Antwort ergänzen.
Solange hier etwas steht, kann der Datensatz nicht auf „geprüft“ gesetzt werden — das Schema weist ihn sonst ab.
Amtliche Quellen
- Baumschutzsatzung, keine eigene Satzung (www.fredersdorf-vogelsdorf.de)
- Baumfällgenehmigung (www.fredersdorf-vogelsdorf.de)
Erzeugt aus `design/MOL Regelblatt Baumarten.dc.html` durch `apps/web/skripte/regeln-aus-entwurf.mjs`. Änderungen gehören in den Entwurf, nicht in diese Datei.
Ohne eigene Satzung gilt die Regel des übergeordneten Gebiets: Märkisch-Oderland, Brandenburg.
Ihren Fall prüfen lassen
Der Baum-Check nimmt Ort, Anliegen und Baumdaten auf und sagt Ihnen, wie es weitergeht. Eine Genehmigung erteilen wir nicht — die entscheidet die zuständige Behörde.
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