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hallo@baum-friseur.de

Baumschutz in Fredersdorf-Vogelsdorf

ungeprüft

Gemeinde

Prüfstand offen

Die Angaben auf diesem Blatt stammen aus den unten genannten amtlichen Quellen. Sie sind recherchiert, aber nicht fachlich gegengeprüft. Sie ersetzen keine Auskunft der zuständigen Stelle, sind keine Genehmigung und keine Rechtsberatung.

Solange das so ist, bleibt diese Seite aus dem Suchindex.

Ihren Fall im Baum-Check prüfen lassen
JanFebMärAprMaiJunJulAugSepOktNovDezSperrzeit1. März – 30. September
Fällung, äußerer RingPflegeschnitt, innerer RingInnerhalb der Sperrzeit bleibt der schonende Pflegeschnitt möglich, § 39 Abs. 5 Satz 2 BNatSchG.

Wann gearbeitet werden darf

Der Ring zeigt die Sperrzeit nach Bundesrecht. Sie gilt in jeder Gemeinde gleich. Die Satzung vor Ort kann das Fenster weiter einschränken, aber nicht erweitern.

Fällung

◇, Bundesrecht gilt

Pflegeschnitt

nicht recherchiert

Was für dieses Gebiet gilt

01Zuständige Stelle

Landkreis Märkisch-Oderland, untere Naturschutzbehörde

02Ebene

Kreis, die Gemeinde hat keine eigene Satzung

03Rechtsgrundlage

keine Gemeindesatzung nachgewiesen ◇

04Ausgenommen

nicht recherchiert

05Messregel

nicht recherchiert

06Sperrzeit

1. März bis 30. September, § 39 Abs. 5 BNatSchG

07Fällfenster

◇, Bundesrecht gilt

08Pflegeschnitt

nicht recherchiert

09Antrag und Bearbeitung

nicht recherchiert

10Ersatzpflanzung

nicht recherchiert

11Ausgleichszahlung

nicht recherchiert

12Gefahr im Verzug

nicht recherchiert

13Bußgeld

nicht recherchiert

14Gebühr

nicht recherchiert

Die sechzehn Arten in diesem Gebiet

„Ausgenommen“ heißt nicht „frei“: das Bundesrecht gilt weiter, und in der Sperrzeit bleibt es bei § 39 BNatSchG.

  • KieferoffenSchutzumfang amtlich nicht belegt ◇
  • DouglasieoffenSchutzumfang amtlich nicht belegt ◇
  • FichteoffenSchutzumfang amtlich nicht belegt ◇
  • EicheoffenSchutzumfang amtlich nicht belegt ◇
  • BucheoffenSchutzumfang amtlich nicht belegt ◇
  • AhornoffenSchutzumfang amtlich nicht belegt ◇
  • LindeoffenSchutzumfang amtlich nicht belegt ◇
  • BirkeoffenSchutzumfang amtlich nicht belegt ◇
  • EscheoffenSchutzumfang amtlich nicht belegt ◇
  • KastanieoffenSchutzumfang amtlich nicht belegt ◇
  • RobinieoffenSchutzumfang amtlich nicht belegt ◇
  • PlataneoffenSchutzumfang amtlich nicht belegt ◇
  • PappeloffenSchutzumfang amtlich nicht belegt ◇
  • ApfelbaumoffenSchutzumfang amtlich nicht belegt ◇
  • KirschbaumoffenSchutzumfang amtlich nicht belegt ◇
  • WalnussoffenSchutzumfang amtlich nicht belegt ◇

Amt und Verfahren

Fachbereich
Fachdienst Untere Naturschutzbehörde
Antrag bei
Landkreis Märkisch-Oderland, untere Naturschutzbehörde
Unterlagen
nicht recherchiert
Anschrift
Puschkinplatz 12, 15306 Seelow
Telefon
03346 850-7828
E-Post
naturschutz@landkreismol.de
Sprechzeit
nicht recherchiert

Was an diesem Datensatz offen ist

  • Untere Naturschutzbehörde schriftlich bestätigen lassen, welche Rechtsgrundlage für welche Grundstückslage gilt.
  • Alle materiellen Schutz-, Verfahrens-, Gebühren- und Sanktionsfelder nach Antwort ergänzen.

Solange hier etwas steht, kann der Datensatz nicht auf „geprüft“ gesetzt werden — das Schema weist ihn sonst ab.

Amtliche Quellen

Erzeugt aus `design/MOL Regelblatt Baumarten.dc.html` durch `apps/web/skripte/regeln-aus-entwurf.mjs`. Änderungen gehören in den Entwurf, nicht in diese Datei.

Ohne eigene Satzung gilt die Regel des übergeordneten Gebiets: Märkisch-Oderland, Brandenburg.

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Der Baum-Check nimmt Ort, Anliegen und Baumdaten auf und sagt Ihnen, wie es weitergeht. Eine Genehmigung erteilen wir nicht — die entscheidet die zuständige Behörde.

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