Baumschutz in Hoppegarten
ungeprüftGemeinde
Prüfstand offen
Die Angaben auf diesem Blatt stammen aus den unten genannten amtlichen Quellen. Sie sind recherchiert, aber nicht fachlich gegengeprüft. Sie ersetzen keine Auskunft der zuständigen Stelle, sind keine Genehmigung und keine Rechtsberatung.
Solange das so ist, bleibt diese Seite aus dem Suchindex.
Ihren Fall im Baum-Check prüfen lassenWann gearbeitet werden darf
Der Ring zeigt die Sperrzeit nach Bundesrecht. Sie gilt in jeder Gemeinde gleich. Die Satzung vor Ort kann das Fenster weiter einschränken, aber nicht erweitern.
Fällung
Satzung nennt kein eigenes Fenster, Bundesrecht gilt
Pflegeschnitt
wesentliche Veränderung genehmigungspflichtig, § 4 Abs. 1, ohne Zahlenwert
Was für dieses Gebiet gilt
Gemeinde Hoppegarten
Gemeinde, eigene Baumschutzsatzung
Baumschutzsatzung, Fassung vom 07.11.2022
Obstbäume, abgestorbene Bäume
nicht recherchiert
1. März bis 30. September, § 39 Abs. 5 BNatSchG
Satzung nennt kein eigenes Fenster, Bundesrecht gilt
wesentliche Veränderung genehmigungspflichtig, § 4 Abs. 1, ohne Zahlenwert
in der Regel 6 Wochen, § 5 Abs. 4
bis 80 cm ein Baum, über 80 cm je weitere Stufe ein zusätzlicher Baum, § 6 Abs. 1 bis 2
nicht recherchiert
nicht recherchiert
nicht recherchiert
nach Verwaltungsgebührenordnung, Höhe ◇
Die sechzehn Arten in diesem Gebiet
„Ausgenommen“ heißt nicht „frei“: das Bundesrecht gilt weiter, und in der Sperrzeit bleibt es bei § 39 BNatSchG.
Kiefergeschützterfasst ab 35 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
Douglasiegeschützterfasst ab 35 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
Fichtegeschützterfasst ab 35 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
Eichegeschützterfasst ab 35 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
Buchegeschützterfasst ab 35 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
Ahorngeschützterfasst ab 35 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
Lindegeschützterfasst ab 35 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
Birkegeschützterfasst ab 35 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
Eschegeschützterfasst ab 35 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
Kastaniegeschützterfasst ab 35 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
Robiniegeschützterfasst ab 35 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
Platanegeschützterfasst ab 35 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
Pappelgeschützterfasst ab 35 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
Apfelbaumausgenommenvon der Satzung ausgenommen, § 39 BNatSchG gilt weiter
Kirschbaumausgenommenvon der Satzung ausgenommen, § 39 BNatSchG gilt weiter
WalnussoffenEinordnung als Obst- oder Laubbaum offen ◇
Amt und Verfahren
- Fachbereich
- Fachbereich I, mit Ortsteil Hönow
- Antrag bei
- Gemeinde Hoppegarten
- Unterlagen
- begründeter Antrag, Lageplan, Standort, Art, Stammumfang, Kronendurchmesser, gegebenenfalls Gutachten
- Anschrift
- Lindenallee 14, 15366 Hoppegarten
- Telefon
- nicht recherchiert
- E-Post
- nicht recherchiert
- Sprechzeit
- nicht recherchiert
Antragsformular der Behörde (daten2.verwaltungsportal.de)
Was an diesem Datensatz offen ist
- Mehrstämmigkeit, Gefahr im Verzug, Bußgeld und Ausgleichszahlung in den Schlussparagrafen prüfen.
- Aktuelle Verwaltungsgebührenordnung und Funktionskontakt des Fachbereichs I verifizieren.
Solange hier etwas steht, kann der Datensatz nicht auf „geprüft“ gesetzt werden — das Schema weist ihn sonst ab.
Amtliche Quellen
- Baumschutzsatzung Hoppegarten, Ausfertigung (daten2.verwaltungsportal.de)
- Hinweis zur Baumschutzsatzung (www.gemeinde-hoppegarten.de)
- Baumfällgenehmigung (www.gemeinde-hoppegarten.de)
Erzeugt aus `design/MOL Regelblatt Baumarten.dc.html` durch `apps/web/skripte/regeln-aus-entwurf.mjs`. Änderungen gehören in den Entwurf, nicht in diese Datei.
Ohne eigene Satzung gilt die Regel des übergeordneten Gebiets: Märkisch-Oderland, Brandenburg.
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