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hallo@baum-friseur.de

Baumschutz in Neuenhagen bei Berlin

ungeprüft

Gemeinde

Prüfstand offen

Die Angaben auf diesem Blatt stammen aus den unten genannten amtlichen Quellen. Sie sind recherchiert, aber nicht fachlich gegengeprüft. Sie ersetzen keine Auskunft der zuständigen Stelle, sind keine Genehmigung und keine Rechtsberatung.

Solange das so ist, bleibt diese Seite aus dem Suchindex.

Ihren Fall im Baum-Check prüfen lassen
JanFebMärAprMaiJunJulAugSepOktNovDezSperrzeit1. März – 30. September
Fällung, äußerer RingPflegeschnitt, innerer RingInnerhalb der Sperrzeit bleibt der schonende Pflegeschnitt möglich, § 39 Abs. 5 Satz 2 BNatSchG.

Wann gearbeitet werden darf

Der Ring zeigt die Sperrzeit nach Bundesrecht. Sie gilt in jeder Gemeinde gleich. Die Satzung vor Ort kann das Fenster weiter einschränken, aber nicht erweitern.

Fällung

laut Gemeindeseite bis Ende Februar

Pflegeschnitt

Pflegeschnitt in der Satzung nicht geregelt ◇

Was für dieses Gebiet gilt

01Zuständige Stelle

Gemeinde Neuenhagen bei Berlin

02Ebene

Gemeinde, eigene Baumschutzsatzung

03Rechtsgrundlage

Baumschutzsatzung, Fassung vom 09.02.2006

04Ausgenommen

Obstbäume, Walnuss, Pappeln, Weiden, Robinien, Nadelbäume außer Waldkiefern, abgestorbene Bäume

05Messregel

geschützt, wenn ein Stamm mindestens 60 cm erreicht, § 2

06Sperrzeit

1. März bis 30. September, § 39 Abs. 5 BNatSchG

07Fällfenster

laut Gemeindeseite bis Ende Februar

08Pflegeschnitt

Pflegeschnitt in der Satzung nicht geregelt ◇

09Antrag und Bearbeitung

nicht recherchiert

10Ersatzpflanzung

für jeden entfernten geschützten Baum ein neuer geschützter Baum, §§ 7 und 8

11Ausgleichszahlung

Ausgleichszahlung, wenn Pflanzung rechtlich oder tatsächlich unmöglich ist

12Gefahr im Verzug

nicht recherchiert

13Bußgeld

nicht recherchiert

14Gebühr

nicht recherchiert

Die sechzehn Arten in diesem Gebiet

„Ausgenommen“ heißt nicht „frei“: das Bundesrecht gilt weiter, und in der Sperrzeit bleibt es bei § 39 BNatSchG.

  • Kiefergeschütztnamentlich erfasst, ab 60 cm Stammumfang
  • Douglasieausgenommenvon der Satzung ausgenommen, § 39 BNatSchG gilt weiter
  • Fichteausgenommenvon der Satzung ausgenommen, § 39 BNatSchG gilt weiter
  • Eichegeschützterfasst ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
  • Buchegeschützterfasst ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
  • Ahorngeschützterfasst ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
  • Lindegeschützterfasst ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
  • Birkegeschützterfasst ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
  • Eschegeschützterfasst ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
  • Kastaniegeschützterfasst ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
  • Robinieausgenommenvon der Satzung ausgenommen, § 39 BNatSchG gilt weiter
  • Platanegeschützterfasst ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
  • Pappelausgenommenvon der Satzung ausgenommen, § 39 BNatSchG gilt weiter
  • Apfelbaumausgenommenvon der Satzung ausgenommen, § 39 BNatSchG gilt weiter
  • Kirschbaumausgenommenvon der Satzung ausgenommen, § 39 BNatSchG gilt weiter
  • Walnussausgenommenvon der Satzung ausgenommen, § 39 BNatSchG gilt weiter

Amt und Verfahren

Fachbereich
Fachgruppe Öffentliches Grün, Baum- und Naturschutz
Antrag bei
Gemeinde Neuenhagen, Fachgruppe Öffentliches Grün
Unterlagen
Darlegung der Gründe, Beschreibung der Maßnahme
Anschrift
Am Rathaus 1, 15366 Neuenhagen bei Berlin
Telefon
+49 3342 245-655
E-Post
gemeinde@neuenhagen-bei-berlin.de
Sprechzeit
Di 9–12 und 13–18 Uhr, Do 8–12 und 13–17 Uhr

Was an diesem Datensatz offen ist

  • Konsolidierte Satzungsfassung und Änderungsstand beim Satzungsbüro anfordern.
  • Geltungsbereich, Hecken, Pflegeschnitt, Gefahr im Verzug, Bußgeld und Gebühr aus dem vollständigen Satzungstext ergänzen.

Solange hier etwas steht, kann der Datensatz nicht auf „geprüft“ gesetzt werden — das Schema weist ihn sonst ab.

Amtliche Quellen

Erzeugt aus `design/MOL Regelblatt Baumarten.dc.html` durch `apps/web/skripte/regeln-aus-entwurf.mjs`. Änderungen gehören in den Entwurf, nicht in diese Datei.

Ohne eigene Satzung gilt die Regel des übergeordneten Gebiets: Märkisch-Oderland, Brandenburg.

Ihren Fall prüfen lassen

Der Baum-Check nimmt Ort, Anliegen und Baumdaten auf und sagt Ihnen, wie es weitergeht. Eine Genehmigung erteilen wir nicht — die entscheidet die zuständige Behörde.

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