Baumschutz in Neuenhagen bei Berlin
ungeprüftGemeinde
Prüfstand offen
Die Angaben auf diesem Blatt stammen aus den unten genannten amtlichen Quellen. Sie sind recherchiert, aber nicht fachlich gegengeprüft. Sie ersetzen keine Auskunft der zuständigen Stelle, sind keine Genehmigung und keine Rechtsberatung.
Solange das so ist, bleibt diese Seite aus dem Suchindex.
Ihren Fall im Baum-Check prüfen lassenWann gearbeitet werden darf
Der Ring zeigt die Sperrzeit nach Bundesrecht. Sie gilt in jeder Gemeinde gleich. Die Satzung vor Ort kann das Fenster weiter einschränken, aber nicht erweitern.
Fällung
laut Gemeindeseite bis Ende Februar
Pflegeschnitt
Pflegeschnitt in der Satzung nicht geregelt ◇
Was für dieses Gebiet gilt
Gemeinde Neuenhagen bei Berlin
Gemeinde, eigene Baumschutzsatzung
Baumschutzsatzung, Fassung vom 09.02.2006
Obstbäume, Walnuss, Pappeln, Weiden, Robinien, Nadelbäume außer Waldkiefern, abgestorbene Bäume
geschützt, wenn ein Stamm mindestens 60 cm erreicht, § 2
1. März bis 30. September, § 39 Abs. 5 BNatSchG
laut Gemeindeseite bis Ende Februar
Pflegeschnitt in der Satzung nicht geregelt ◇
nicht recherchiert
für jeden entfernten geschützten Baum ein neuer geschützter Baum, §§ 7 und 8
Ausgleichszahlung, wenn Pflanzung rechtlich oder tatsächlich unmöglich ist
nicht recherchiert
nicht recherchiert
nicht recherchiert
Die sechzehn Arten in diesem Gebiet
„Ausgenommen“ heißt nicht „frei“: das Bundesrecht gilt weiter, und in der Sperrzeit bleibt es bei § 39 BNatSchG.
Kiefergeschütztnamentlich erfasst, ab 60 cm Stammumfang
Douglasieausgenommenvon der Satzung ausgenommen, § 39 BNatSchG gilt weiter
Fichteausgenommenvon der Satzung ausgenommen, § 39 BNatSchG gilt weiter
Eichegeschützterfasst ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
Buchegeschützterfasst ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
Ahorngeschützterfasst ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
Lindegeschützterfasst ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
Birkegeschützterfasst ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
Eschegeschützterfasst ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
Kastaniegeschützterfasst ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
Robinieausgenommenvon der Satzung ausgenommen, § 39 BNatSchG gilt weiter
Platanegeschützterfasst ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
Pappelausgenommenvon der Satzung ausgenommen, § 39 BNatSchG gilt weiter
Apfelbaumausgenommenvon der Satzung ausgenommen, § 39 BNatSchG gilt weiter
Kirschbaumausgenommenvon der Satzung ausgenommen, § 39 BNatSchG gilt weiter
Walnussausgenommenvon der Satzung ausgenommen, § 39 BNatSchG gilt weiter
Amt und Verfahren
- Fachbereich
- Fachgruppe Öffentliches Grün, Baum- und Naturschutz
- Antrag bei
- Gemeinde Neuenhagen, Fachgruppe Öffentliches Grün
- Unterlagen
- Darlegung der Gründe, Beschreibung der Maßnahme
- Anschrift
- Am Rathaus 1, 15366 Neuenhagen bei Berlin
- Telefon
- +49 3342 245-655
- E-Post
- gemeinde@neuenhagen-bei-berlin.de
- Sprechzeit
- Di 9–12 und 13–18 Uhr, Do 8–12 und 13–17 Uhr
Was an diesem Datensatz offen ist
- Konsolidierte Satzungsfassung und Änderungsstand beim Satzungsbüro anfordern.
- Geltungsbereich, Hecken, Pflegeschnitt, Gefahr im Verzug, Bußgeld und Gebühr aus dem vollständigen Satzungstext ergänzen.
Solange hier etwas steht, kann der Datensatz nicht auf „geprüft“ gesetzt werden — das Schema weist ihn sonst ab.
Amtliche Quellen
- Baumschutz, Gemeinde Neuenhagen bei Berlin (www.neuenhagen-bei-berlin.de)
- Bäume und Naturschutzgebiete, Zuständigkeit (www.neuenhagen-bei-berlin.de)
Erzeugt aus `design/MOL Regelblatt Baumarten.dc.html` durch `apps/web/skripte/regeln-aus-entwurf.mjs`. Änderungen gehören in den Entwurf, nicht in diese Datei.
Ohne eigene Satzung gilt die Regel des übergeordneten Gebiets: Märkisch-Oderland, Brandenburg.
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