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hallo@baum-friseur.de

Baumschutz in Rüdersdorf bei Berlin

ungeprüft

Gemeinde

Prüfstand offen

Die Angaben auf diesem Blatt stammen aus den unten genannten amtlichen Quellen. Sie sind recherchiert, aber nicht fachlich gegengeprüft. Sie ersetzen keine Auskunft der zuständigen Stelle, sind keine Genehmigung und keine Rechtsberatung.

Solange das so ist, bleibt diese Seite aus dem Suchindex.

Ihren Fall im Baum-Check prüfen lassen
JanFebMärAprMaiJunJulAugSepOktNovDezSperrzeit1. März – 30. September
Fällung, äußerer RingPflegeschnitt, innerer RingInnerhalb der Sperrzeit bleibt der schonende Pflegeschnitt möglich, § 39 Abs. 5 Satz 2 BNatSchG.

Wann gearbeitet werden darf

Der Ring zeigt die Sperrzeit nach Bundesrecht. Sie gilt in jeder Gemeinde gleich. Die Satzung vor Ort kann das Fenster weiter einschränken, aber nicht erweitern.

Fällung

§ 4 Abs. 4 gibt das Verbot vom 1. März bis 30. September wieder

Pflegeschnitt

Pflegeschnitt ganzjährig zulässig, wesentliche Veränderung genehmigungspflichtig, §§ 4 und 5

Was für dieses Gebiet gilt

01Zuständige Stelle

Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin

02Ebene

Gemeinde, eigene Baumschutzsatzung

03Rechtsgrundlage

1. Änderungssatzung vom 17.12.2015

04Ausgenommen

Obstbäume, Pappeln, Baumweiden, abgestorbene Bäume im besiedelten Ortsbereich

05Messregel

bei Zwiesel oder tiefem Kronenansatz unmittelbar darunter messen, § 1 Abs. 2

06Sperrzeit

1. März bis 30. September, § 39 Abs. 5 BNatSchG

07Fällfenster

§ 4 Abs. 4 gibt das Verbot vom 1. März bis 30. September wieder

08Pflegeschnitt

Pflegeschnitt ganzjährig zulässig, wesentliche Veränderung genehmigungspflichtig, §§ 4 und 5

09Antrag und Bearbeitung

schriftliche Entscheidung innerhalb von 4 Wochen, § 5 Abs. 3

10Ersatzpflanzung

Anzahl, Art und Größe nach Stammumfang, Baumart, Habitus und Vitalität, § 5 Abs. 4

11Ausgleichszahlung

Wert einschließlich Pflanz- und Pflegekosten, § 6

12Gefahr im Verzug

unverzüglich schriftlich anzeigen, Baum fünf Arbeitstage bereithalten, § 4 Abs. 3

13Bußgeld

bis 10.000 Euro bei Mitteilungsverstößen, sonst bis 50.000 Euro, § 7 Abs. 2

14Gebühr

nach Verwaltungsgebührensatzung, § 5 Abs. 11, Höhe ◇

Die sechzehn Arten in diesem Gebiet

„Ausgenommen“ heißt nicht „frei“: das Bundesrecht gilt weiter, und in der Sperrzeit bleibt es bei § 39 BNatSchG.

  • Kiefergeschützterfasst ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
  • Douglasiegeschützterfasst ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
  • Fichtegeschützterfasst ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
  • Eichegeschütztab 60 cm, auf Grundstücken bis zwei Wohneinheiten erst ab 190 cm
  • Buchegeschütztab 60 cm, auf Grundstücken bis zwei Wohneinheiten erst ab 190 cm
  • Ahorngeschützterfasst ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
  • Lindegeschütztab 60 cm, auf Grundstücken bis zwei Wohneinheiten erst ab 190 cm
  • Birkegeschützterfasst ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
  • Eschegeschützterfasst ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
  • Kastaniegeschützterfasst ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
  • Robiniegeschützterfasst ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
  • Platanegeschütztab 60 cm, auf Grundstücken bis zwei Wohneinheiten erst ab 190 cm
  • Pappelausgenommenvon der Satzung ausgenommen, § 39 BNatSchG gilt weiter
  • Apfelbaumausgenommenvon der Satzung ausgenommen, § 39 BNatSchG gilt weiter
  • Kirschbaumausgenommenvon der Satzung ausgenommen, § 39 BNatSchG gilt weiter
  • WalnussoffenEinordnung als Obst- oder Laubbaum offen ◇

Amt und Verfahren

Fachbereich
Planung, Bauordnung, Liegenschaften und Grün
Antrag bei
Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin
Unterlagen
begründeter Antrag, Bestandsplan, Foto, Standort, Art, Höhe, Stammumfang, Einverständnis des Eigentümers
Anschrift
Puschkinstraße 5, 15562 Rüdersdorf bei Berlin
Telefon
033638 85-200
E-Post
planung@ruedersdorf.de
Sprechzeit
nicht recherchiert

Antragsformular der Behörde (serviceportal.dikom-bb.de)

Was an diesem Datensatz offen ist

  • Prüfen, ob seit 2015 weitere Änderungen beschlossen wurden, konsolidierte Fassung bestätigen lassen.
  • Serviceportal nennt bis 100.000 Euro Bußgeld, die Satzung bis 50.000 Euro. Maßgeblich ist § 7 der Satzung.

Solange hier etwas steht, kann der Datensatz nicht auf „geprüft“ gesetzt werden — das Schema weist ihn sonst ab.

Amtliche Quellen

Erzeugt aus `design/MOL Regelblatt Baumarten.dc.html` durch `apps/web/skripte/regeln-aus-entwurf.mjs`. Änderungen gehören in den Entwurf, nicht in diese Datei.

Ohne eigene Satzung gilt die Regel des übergeordneten Gebiets: Märkisch-Oderland, Brandenburg.

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Der Baum-Check nimmt Ort, Anliegen und Baumdaten auf und sagt Ihnen, wie es weitergeht. Eine Genehmigung erteilen wir nicht — die entscheidet die zuständige Behörde.

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