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hallo@baum-friseur.de

Baumschutz in Schöneiche bei Berlin

ungeprüft

Gemeinde

Prüfstand offen

Die Angaben auf diesem Blatt stammen aus den unten genannten amtlichen Quellen. Sie sind recherchiert, aber nicht fachlich gegengeprüft. Sie ersetzen keine Auskunft der zuständigen Stelle, sind keine Genehmigung und keine Rechtsberatung.

Solange das so ist, bleibt diese Seite aus dem Suchindex.

Ihren Fall im Baum-Check prüfen lassen
JanFebMärAprMaiJunJulAugSepOktNovDezSperrzeit1. März – 30. September
Fällung, äußerer RingPflegeschnitt, innerer RingInnerhalb der Sperrzeit bleibt der schonende Pflegeschnitt möglich, § 39 Abs. 5 Satz 2 BNatSchG.

Wann gearbeitet werden darf

Der Ring zeigt die Sperrzeit nach Bundesrecht. Sie gilt in jeder Gemeinde gleich. Die Satzung vor Ort kann das Fenster weiter einschränken, aber nicht erweitern.

Fällung

Satzung nennt kein eigenes Fenster, Bundesrecht gilt

Pflegeschnitt

wesentliche Veränderung genehmigungspflichtig, § 4 Abs. 1

Was für dieses Gebiet gilt

01Zuständige Stelle

Gemeinde Schöneiche bei Berlin

02Ebene

Gemeinde, eigene Baumschutzsatzung

03Rechtsgrundlage

Baumschutzsatzung vom 21.07.2010, 1. Änderung vom 13.07.2016

04Ausgenommen

Obstbäume, Pappeln, Baumweiden, abgestorbene Bäume im besiedelten Ortsbereich

05Messregel

nicht recherchiert

06Sperrzeit

1. März bis 30. September, § 39 Abs. 5 BNatSchG

07Fällfenster

Satzung nennt kein eigenes Fenster, Bundesrecht gilt

08Pflegeschnitt

wesentliche Veränderung genehmigungspflichtig, § 4 Abs. 1

09Antrag und Bearbeitung

nicht recherchiert

10Ersatzpflanzung

Anzahl, Art und Größe nach Stammumfang, Baumart, Habitus und Vitalität, § 5

11Ausgleichszahlung

in der 1. Änderungssatzung 2016 geregelt, Wortlaut noch nicht vollständig ausgewertet

12Gefahr im Verzug

unverzügliche Anzeige, Baum mindestens 10 Tage bereithalten, § 3 Abs. 4

13Bußgeld

Fundstelle § 6, Rahmen ◇

14Gebühr

nach Verwaltungsgebührensatzung, § 4 Abs. 3, Höhe ◇

Die sechzehn Arten in diesem Gebiet

„Ausgenommen“ heißt nicht „frei“: das Bundesrecht gilt weiter, und in der Sperrzeit bleibt es bei § 39 BNatSchG.

  • Kiefergeschützterfasst ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
  • Douglasiegeschützterfasst ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
  • Fichtegeschützterfasst ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
  • Eichegeschütztab 60 cm, auf Grundstücken bis zwei Wohneinheiten erst ab 190 cm
  • Buchegeschütztab 60 cm, auf Grundstücken bis zwei Wohneinheiten erst ab 190 cm
  • Ahorngeschützterfasst ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
  • Lindegeschütztab 60 cm, auf Grundstücken bis zwei Wohneinheiten erst ab 190 cm
  • Birkegeschützterfasst ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
  • Eschegeschützterfasst ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
  • Kastaniegeschützterfasst ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
  • Robiniegeschützterfasst ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
  • Platanegeschütztab 60 cm, auf Grundstücken bis zwei Wohneinheiten erst ab 190 cm
  • Pappelausgenommenvon der Satzung ausgenommen, § 39 BNatSchG gilt weiter
  • Apfelbaumausgenommenvon der Satzung ausgenommen, § 39 BNatSchG gilt weiter
  • Kirschbaumausgenommenvon der Satzung ausgenommen, § 39 BNatSchG gilt weiter
  • WalnussoffenEinordnung als Obst- oder Laubbaum offen ◇

Amt und Verfahren

Fachbereich
nicht recherchiert
Antrag bei
Gemeinde Schöneiche bei Berlin
Unterlagen
nicht recherchiert
Anschrift
Dorfaue 1, 15566 Schöneiche bei Berlin
Telefon
030 643304-0
E-Post
info@schoeneiche.de
Sprechzeit
nicht recherchiert

Was an diesem Datensatz offen ist

  • Fachbereich, Formular, Einreichungsweg, Gebühr und Sprechzeit bei der Gemeinde erfragen.
  • § 6 auf den Bußgeldrahmen prüfen, Änderung 2016 als konsolidierte Lesefassung einarbeiten.

Solange hier etwas steht, kann der Datensatz nicht auf „geprüft“ gesetzt werden — das Schema weist ihn sonst ab.

Amtliche Quellen

Erzeugt aus `design/MOL Regelblatt Baumarten.dc.html` durch `apps/web/skripte/regeln-aus-entwurf.mjs`. Änderungen gehören in den Entwurf, nicht in diese Datei.

Ohne eigene Satzung gilt die Regel des übergeordneten Gebiets: Märkisch-Oderland, Brandenburg.

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Der Baum-Check nimmt Ort, Anliegen und Baumdaten auf und sagt Ihnen, wie es weitergeht. Eine Genehmigung erteilen wir nicht — die entscheidet die zuständige Behörde.

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