Baumschutz in Schöneiche bei Berlin
ungeprüftGemeinde
Prüfstand offen
Die Angaben auf diesem Blatt stammen aus den unten genannten amtlichen Quellen. Sie sind recherchiert, aber nicht fachlich gegengeprüft. Sie ersetzen keine Auskunft der zuständigen Stelle, sind keine Genehmigung und keine Rechtsberatung.
Solange das so ist, bleibt diese Seite aus dem Suchindex.
Ihren Fall im Baum-Check prüfen lassenWann gearbeitet werden darf
Der Ring zeigt die Sperrzeit nach Bundesrecht. Sie gilt in jeder Gemeinde gleich. Die Satzung vor Ort kann das Fenster weiter einschränken, aber nicht erweitern.
Fällung
Satzung nennt kein eigenes Fenster, Bundesrecht gilt
Pflegeschnitt
wesentliche Veränderung genehmigungspflichtig, § 4 Abs. 1
Was für dieses Gebiet gilt
Gemeinde Schöneiche bei Berlin
Gemeinde, eigene Baumschutzsatzung
Baumschutzsatzung vom 21.07.2010, 1. Änderung vom 13.07.2016
Obstbäume, Pappeln, Baumweiden, abgestorbene Bäume im besiedelten Ortsbereich
nicht recherchiert
1. März bis 30. September, § 39 Abs. 5 BNatSchG
Satzung nennt kein eigenes Fenster, Bundesrecht gilt
wesentliche Veränderung genehmigungspflichtig, § 4 Abs. 1
nicht recherchiert
Anzahl, Art und Größe nach Stammumfang, Baumart, Habitus und Vitalität, § 5
in der 1. Änderungssatzung 2016 geregelt, Wortlaut noch nicht vollständig ausgewertet
unverzügliche Anzeige, Baum mindestens 10 Tage bereithalten, § 3 Abs. 4
Fundstelle § 6, Rahmen ◇
nach Verwaltungsgebührensatzung, § 4 Abs. 3, Höhe ◇
Die sechzehn Arten in diesem Gebiet
„Ausgenommen“ heißt nicht „frei“: das Bundesrecht gilt weiter, und in der Sperrzeit bleibt es bei § 39 BNatSchG.
Kiefergeschützterfasst ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
Douglasiegeschützterfasst ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
Fichtegeschützterfasst ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
Eichegeschütztab 60 cm, auf Grundstücken bis zwei Wohneinheiten erst ab 190 cm
Buchegeschütztab 60 cm, auf Grundstücken bis zwei Wohneinheiten erst ab 190 cm
Ahorngeschützterfasst ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
Lindegeschütztab 60 cm, auf Grundstücken bis zwei Wohneinheiten erst ab 190 cm
Birkegeschützterfasst ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
Eschegeschützterfasst ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
Kastaniegeschützterfasst ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
Robiniegeschützterfasst ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m
Platanegeschütztab 60 cm, auf Grundstücken bis zwei Wohneinheiten erst ab 190 cm
Pappelausgenommenvon der Satzung ausgenommen, § 39 BNatSchG gilt weiter
Apfelbaumausgenommenvon der Satzung ausgenommen, § 39 BNatSchG gilt weiter
Kirschbaumausgenommenvon der Satzung ausgenommen, § 39 BNatSchG gilt weiter
WalnussoffenEinordnung als Obst- oder Laubbaum offen ◇
Amt und Verfahren
- Fachbereich
- nicht recherchiert
- Antrag bei
- Gemeinde Schöneiche bei Berlin
- Unterlagen
- nicht recherchiert
- Anschrift
- Dorfaue 1, 15566 Schöneiche bei Berlin
- Telefon
- 030 643304-0
- E-Post
- info@schoeneiche.de
- Sprechzeit
- nicht recherchiert
Was an diesem Datensatz offen ist
- Fachbereich, Formular, Einreichungsweg, Gebühr und Sprechzeit bei der Gemeinde erfragen.
- § 6 auf den Bußgeldrahmen prüfen, Änderung 2016 als konsolidierte Lesefassung einarbeiten.
Solange hier etwas steht, kann der Datensatz nicht auf „geprüft“ gesetzt werden — das Schema weist ihn sonst ab.
Amtliche Quellen
- Baumschutzsatzung 2010 (www.schoeneiche.de)
- 1. Änderungssatzung 2016 (www.schoeneiche.de)
- Ortsrecht und Satzungen (www.schoeneiche.de)
Erzeugt aus `design/MOL Regelblatt Baumarten.dc.html` durch `apps/web/skripte/regeln-aus-entwurf.mjs`. Änderungen gehören in den Entwurf, nicht in diese Datei.
Ohne eigene Satzung gilt die Regel des übergeordneten Gebiets: Märkisch-Oderland, Brandenburg.
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