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hallo@baum-friseur.de

Baumschutz in Strausberg

ungeprüft

Gemeinde

Prüfstand offen

Die Angaben auf diesem Blatt stammen aus den unten genannten amtlichen Quellen. Sie sind recherchiert, aber nicht fachlich gegengeprüft. Sie ersetzen keine Auskunft der zuständigen Stelle, sind keine Genehmigung und keine Rechtsberatung.

Solange das so ist, bleibt diese Seite aus dem Suchindex.

Ihren Fall im Baum-Check prüfen lassen
JanFebMärAprMaiJunJulAugSepOktNovDezSperrzeit1. März – 30. September
Fällung, äußerer RingPflegeschnitt, innerer RingInnerhalb der Sperrzeit bleibt der schonende Pflegeschnitt möglich, § 39 Abs. 5 Satz 2 BNatSchG.

Wann gearbeitet werden darf

Der Ring zeigt die Sperrzeit nach Bundesrecht. Sie gilt in jeder Gemeinde gleich. Die Satzung vor Ort kann das Fenster weiter einschränken, aber nicht erweitern.

Fällung

◇, Bundesrecht gilt

Pflegeschnitt

nicht recherchiert

Was für dieses Gebiet gilt

01Zuständige Stelle

Stadtverwaltung Strausberg

02Ebene

Stadt, eigene Baumschutzsatzung

03Rechtsgrundlage

Baumschutzsatzung vom 07.11.2024

04Ausgenommen

◇, Satzung 2024 noch nicht vollständig ausgewertet

05Messregel

nicht recherchiert

06Sperrzeit

1. März bis 30. September, § 39 Abs. 5 BNatSchG

07Fällfenster

◇, Bundesrecht gilt

08Pflegeschnitt

nicht recherchiert

09Antrag und Bearbeitung

nicht recherchiert

10Ersatzpflanzung

in der Regel Auflage, Umfang nach Art, Größe, Zustand und Standort

11Ausgleichszahlung

nur wenn auf dem Grundstück kein Platz für die Pflanzung ist

12Gefahr im Verzug

nicht recherchiert

13Bußgeld

nicht recherchiert

14Gebühr

Verwaltungsgebühr laut Merkblatt, Höhe ◇

Die sechzehn Arten in diesem Gebiet

„Ausgenommen“ heißt nicht „frei“: das Bundesrecht gilt weiter, und in der Sperrzeit bleibt es bei § 39 BNatSchG.

  • KieferoffenSchutzumfang amtlich nicht belegt ◇
  • DouglasieoffenSchutzumfang amtlich nicht belegt ◇
  • FichteoffenSchutzumfang amtlich nicht belegt ◇
  • EicheoffenSchutzumfang amtlich nicht belegt ◇
  • BucheoffenSchutzumfang amtlich nicht belegt ◇
  • AhornoffenSchutzumfang amtlich nicht belegt ◇
  • LindeoffenSchutzumfang amtlich nicht belegt ◇
  • BirkeoffenSchutzumfang amtlich nicht belegt ◇
  • EscheoffenSchutzumfang amtlich nicht belegt ◇
  • KastanieoffenSchutzumfang amtlich nicht belegt ◇
  • RobinieoffenSchutzumfang amtlich nicht belegt ◇
  • PlataneoffenSchutzumfang amtlich nicht belegt ◇
  • PappeloffenSchutzumfang amtlich nicht belegt ◇
  • ApfelbaumoffenSchutzumfang amtlich nicht belegt ◇
  • KirschbaumoffenSchutzumfang amtlich nicht belegt ◇
  • WalnussoffenSchutzumfang amtlich nicht belegt ◇

Amt und Verfahren

Fachbereich
Technische Dienste, Fachgruppe Tiefbau und Grünflächen
Antrag bei
Stadtverwaltung Strausberg, Fachgruppe Tiefbau und Grünflächen
Unterlagen
Antrag, Begründung, Lageplan, Fotos, Angaben zu Gehölz, Stammumfang und Maßnahme
Anschrift
Hegermühlenstraße 58, 15344 Strausberg
Telefon
03341 381354
E-Post
nicht recherchiert
Sprechzeit
Di 9–12 und 13–18 Uhr, Do 9–12 und 13–16 Uhr

Antragsformular der Behörde (www.stadt-strausberg.de)

Was an diesem Datensatz offen ist

  • Satzung 2024 vollständig auswerten: Stammumfang, Arten, Mehrstämmigkeit, Geltungsbereich, Gefahr im Verzug, Bußgeld.
  • Widerspruch klären: das Formular misst in 1,00 m Höhe, der Satzungswert ist unbestätigt.
  • Wald im Stadtgebiet: untere Forstbehörde, im Merkblatt Oberförsterei Strausberg.

Solange hier etwas steht, kann der Datensatz nicht auf „geprüft“ gesetzt werden — das Schema weist ihn sonst ab.

Amtliche Quellen

Erzeugt aus `design/MOL Regelblatt Baumarten.dc.html` durch `apps/web/skripte/regeln-aus-entwurf.mjs`. Änderungen gehören in den Entwurf, nicht in diese Datei.

Ohne eigene Satzung gilt die Regel des übergeordneten Gebiets: Märkisch-Oderland, Brandenburg.

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Der Baum-Check nimmt Ort, Anliegen und Baumdaten auf und sagt Ihnen, wie es weitergeht. Eine Genehmigung erteilen wir nicht — die entscheidet die zuständige Behörde.

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