Baumschutz in Strausberg
ungeprüftGemeinde
Prüfstand offen
Die Angaben auf diesem Blatt stammen aus den unten genannten amtlichen Quellen. Sie sind recherchiert, aber nicht fachlich gegengeprüft. Sie ersetzen keine Auskunft der zuständigen Stelle, sind keine Genehmigung und keine Rechtsberatung.
Solange das so ist, bleibt diese Seite aus dem Suchindex.
Ihren Fall im Baum-Check prüfen lassenWann gearbeitet werden darf
Der Ring zeigt die Sperrzeit nach Bundesrecht. Sie gilt in jeder Gemeinde gleich. Die Satzung vor Ort kann das Fenster weiter einschränken, aber nicht erweitern.
Fällung
◇, Bundesrecht gilt
Pflegeschnitt
nicht recherchiert
Was für dieses Gebiet gilt
Stadtverwaltung Strausberg
Stadt, eigene Baumschutzsatzung
Baumschutzsatzung vom 07.11.2024
◇, Satzung 2024 noch nicht vollständig ausgewertet
nicht recherchiert
1. März bis 30. September, § 39 Abs. 5 BNatSchG
◇, Bundesrecht gilt
nicht recherchiert
nicht recherchiert
in der Regel Auflage, Umfang nach Art, Größe, Zustand und Standort
nur wenn auf dem Grundstück kein Platz für die Pflanzung ist
nicht recherchiert
nicht recherchiert
Verwaltungsgebühr laut Merkblatt, Höhe ◇
Die sechzehn Arten in diesem Gebiet
„Ausgenommen“ heißt nicht „frei“: das Bundesrecht gilt weiter, und in der Sperrzeit bleibt es bei § 39 BNatSchG.
KieferoffenSchutzumfang amtlich nicht belegt ◇
DouglasieoffenSchutzumfang amtlich nicht belegt ◇
FichteoffenSchutzumfang amtlich nicht belegt ◇
EicheoffenSchutzumfang amtlich nicht belegt ◇
BucheoffenSchutzumfang amtlich nicht belegt ◇
AhornoffenSchutzumfang amtlich nicht belegt ◇
LindeoffenSchutzumfang amtlich nicht belegt ◇
BirkeoffenSchutzumfang amtlich nicht belegt ◇
EscheoffenSchutzumfang amtlich nicht belegt ◇
KastanieoffenSchutzumfang amtlich nicht belegt ◇
RobinieoffenSchutzumfang amtlich nicht belegt ◇
PlataneoffenSchutzumfang amtlich nicht belegt ◇
PappeloffenSchutzumfang amtlich nicht belegt ◇
ApfelbaumoffenSchutzumfang amtlich nicht belegt ◇
KirschbaumoffenSchutzumfang amtlich nicht belegt ◇
WalnussoffenSchutzumfang amtlich nicht belegt ◇
Amt und Verfahren
- Fachbereich
- Technische Dienste, Fachgruppe Tiefbau und Grünflächen
- Antrag bei
- Stadtverwaltung Strausberg, Fachgruppe Tiefbau und Grünflächen
- Unterlagen
- Antrag, Begründung, Lageplan, Fotos, Angaben zu Gehölz, Stammumfang und Maßnahme
- Anschrift
- Hegermühlenstraße 58, 15344 Strausberg
- Telefon
- 03341 381354
- E-Post
- nicht recherchiert
- Sprechzeit
- Di 9–12 und 13–18 Uhr, Do 9–12 und 13–16 Uhr
Antragsformular der Behörde (www.stadt-strausberg.de)
Was an diesem Datensatz offen ist
- Satzung 2024 vollständig auswerten: Stammumfang, Arten, Mehrstämmigkeit, Geltungsbereich, Gefahr im Verzug, Bußgeld.
- Widerspruch klären: das Formular misst in 1,00 m Höhe, der Satzungswert ist unbestätigt.
- Wald im Stadtgebiet: untere Forstbehörde, im Merkblatt Oberförsterei Strausberg.
Solange hier etwas steht, kann der Datensatz nicht auf „geprüft“ gesetzt werden — das Schema weist ihn sonst ab.
Amtliche Quellen
- Baumschutzsatzung 2024 (www.stadt-strausberg.de)
- Merkblatt Baumschutz (www.stadt-strausberg.de)
- Antrag Baumfällung (www.stadt-strausberg.de)
Erzeugt aus `design/MOL Regelblatt Baumarten.dc.html` durch `apps/web/skripte/regeln-aus-entwurf.mjs`. Änderungen gehören in den Entwurf, nicht in diese Datei.
Ohne eigene Satzung gilt die Regel des übergeordneten Gebiets: Märkisch-Oderland, Brandenburg.
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